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8. Die Bitte des Landraths, den dermalen auf 34,286 M festgesetzten Staatszuschuß
zur Gestütsanstalt Zweibrücken auf den Betrag von 40,000 JX zu erhöhen, wird bei Auf-
stellung des nächsten Staatsbudgets in Erwägung gezogen werden.
9. Nachdem der Landrath den Wunsch ausgesprochen hat, es möge ihm bei seinem
nächsten Zusammentreten der Plan zur Gründung eines Pfälzischen Boden-Creditinstitutes
mit sachdienlichem Material vorgelegt und weitere Eröffnung über die von Unserem
Staatsministerium des Innern für den Fall der Gründung eines soliden, lebensfähigen
Creditvereines bereits in Aussicht gestellte Beihülfe gemacht werden, beauftragen Wir
Unser Staatsministerium des Innern, die zur Erfüllung dieser Bitte erforderlichen Ein-
leitungen zu treffen.
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm
neuerdings Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Kreis-Interessen
und ertheilen ihm die wiederholte Versicherung Unserer besonderen Königlichen Huld und
Gnade.
Mürchen, den 17. März 1881.
Lud wig.
Dr. v. Lutz. v. Pfeufer. v. Riedel.
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl:
Der General-Secretär.
An dessen Statt:
Ministerialrath von Kopp.