Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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8. Die Bitte des Landraths, den dermalen auf 34,286 M festgesetzten Staatszuschuß 
zur Gestütsanstalt Zweibrücken auf den Betrag von 40,000 JX zu erhöhen, wird bei Auf- 
stellung des nächsten Staatsbudgets in Erwägung gezogen werden. 
9. Nachdem der Landrath den Wunsch ausgesprochen hat, es möge ihm bei seinem 
nächsten Zusammentreten der Plan zur Gründung eines Pfälzischen Boden-Creditinstitutes 
mit sachdienlichem Material vorgelegt und weitere Eröffnung über die von Unserem 
Staatsministerium des Innern für den Fall der Gründung eines soliden, lebensfähigen 
Creditvereines bereits in Aussicht gestellte Beihülfe gemacht werden, beauftragen Wir 
Unser Staatsministerium des Innern, die zur Erfüllung dieser Bitte erforderlichen Ein- 
leitungen zu treffen. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm 
neuerdings Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Kreis-Interessen 
und ertheilen ihm die wiederholte Versicherung Unserer besonderen Königlichen Huld und 
Gnade. 
Mürchen, den 17. März 1881. 
Lud wig. 
Dr. v. Lutz. v. Pfeufer. v. Riedel. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Secretär. 
An dessen Statt: 
Ministerialrath von Kopp.
	        
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