Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

K  43.  521
§.  30.
Bereits  erworbene  Ansprüche  werden  durch  vorstehende  Grundsätze  nicht  berührt.

8.  31.

Vorstehende  Grundsätze  treten  mit  dem  1.  Oktober  1882,  für  Elsaß-Lothringen  mit
dem  1.  Oktober  1884  in  Kraft.

Aulage  A.)
Civilversorgungsschein.

Dem  (Vor-  und  Zuname,  Charge  und  Truppentheil  ꝛc.)  ist  gegenwärtiger  Civilversorgungsschein
  nach  einer  aktiven  Militärdienstzeit  von

........  Jahren........Monaten
ertheilt  worden.

Er  ist  auf  Grund  dieses  Scheines  zur  Versorgung  im  Civildienste  bei  den
Reichsbehörden,  sowie  den  Staatsbehörden  aller  Bundesstaaten

nach  Maßgabe  der  darüber  bestehenden  Bestimmungen  berechtigt.
Der  Inhaber  bezieht  eine  Pension  noon  AMA  .  .  .  .  Pf.  monatlich.

N.  N.,  den  ten  18

(Stempel.)  (Behörde,  welche  über  den  Anspruch  auf  den
Altee  Jahre.  ivilversorgungsschein  entschieden  hat.)
(Nr.  des  Civilversorgungsscheins.)
(Nr.  der  Invalidenliste.)  (Unterschrift  des  betreffenden  Militärvorgesetzten.)

 

*)  Die  Civilversorgungsscheine  —  Anlage  A  bis  C  —  find  in  Form  eines  Buches,  wie  die
Militärpässe,  anzulegen.  Die  Vorderseite  des  Umschlages  ist  bei  dem  Civilversorgungsschein  nach  Anlage  A.
mit  einem  großen,  bei  dem  Civilversorgungsschein  nach  Anlage  B  mit  einem  kleinen  Reichsadler  zu  versehen.
  Von  den  Civilversorgungsscheinen  sämmtlicher  drei  Gattungen  erhalten  diejenigen,  welche  für
Unteroffiziere  bestimmt  sind,  die  nach  mindestens  achtjähriger  aktiver  Dienstzeit  aus  dem  Heere  oder  der
Marine  ausscheiden,  einen  Umschlag  von  rother,  alle  übrigen  Civilversorgungsscheine  aber  einen  solchen
von  blauer  Farbe.  Den  Civilversorgungsscheinen  werden  Nachrichten  über  den  Bezug  der  Invalidenpension
  und  die  Versorgung  der  Militäranwärter  vorgedruckt.