Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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eseh und Nerorduungs· Blulf 
für das 
Königreich Bayern. 
    
W 40. 
Mäüynchen, den 6. November 1885. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 8. November 1885, Maßregeln gegen Viehseuchen betr. — Bekanntmachun gve 24. N 
zx tober 1885, die Verlegung des Sitzes des k. Forstamtes Neidenfels nach Lambrecht betr. — Druckfehler-Berichtigung. 
     
Bekanntmachung, Maßregeln gegen Viehseuchen betreffend. 
Kal. Staatsministerium des Innern. 
Aus Veranlassung der fortdauernden Verbreitung der Maul= und Klauenseuche in 
Italien wird im Anschlusse an die Bekanntmachung vom 8. vor. Mts. „die Ein= und 
Durchfuhr von Schweinen betreffend“ — Ges.= u. Verordn.-Bl. S. 583 f. — und auf Grund 
der dort angeführten Bestimmungen bis auf Weiteres Nachstehendes angeordnet: 
1. Die Ein= und Durchfuhr von Rindvieh, Schafen, Ziegen und Schweinen aus 
Italien ist verboten. 
2. Die Ein= und Durchfuhr von Rindvieh, Schafen, Ziegen und Schweinen aus 
der Schweiz ist nur gestattet, wenn durch amtliches Zeugniß der mindestens 
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