Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

  
gutt 
  
Gesetund Verorduungs 
für das 
Königreich Bayern. 
  
14. 
München, den 30. März 1899. 
— — 
— 
Jnhalt: 
Königlich Allerhöchste Entschließung vom 28. März 1899, die Verlängerung des Landtages betreffend. 
  
  
  
  
Nr. 7027. 
Königlich Allerhöchste Entschließung, die Verlängerung des Landtages betreffend. 
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
— 2 
von Gottez Gnaden Koniglicher Pring von Hayern, 
Regent. 
Unseren Eruß zuvor, Liebe und Getreue! 
Wir finden Uns bewogen, die nach Vorschrift des Titel VII § 22 Absatz III der 
Verfassungsurkunde zu Ende gehende Dauer der Sitzungen des gegenwärtig versammelten 
Landtags bis zum 20. Mai des laufenden Jahres einschließlich zu verlängern. 19
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.