Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

162 
  
Cap. 
Vortrag 
Festgesetzter 
Betrag 
  
4 
  
  
  
8 
  
Gewerblich-technische Schulen 
  
Summa § 2 
Deutsche Schulen. 
1. Auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhende 
Tit. 
Tit. 
Tit. 
Tit. 
Tit. 
Tit. 
Tit. 
Tit. 
Tit. 
00 
Fundationsbeiträge 
Leistungen für ständige Bauausgaben 
. Budgetmäßige Kreisschuldotation 
. Zur Ergänzung des Einkommens der Schullehrer nach dem 
Gesetze vom 10. November 1861, die früheren Kongrual= 
ergänzungszuschüsse . 
Zur Aufbesserung des Einkommens der wirklichen Schullehrer, 
der Verweser und weltlichen Lehrerinnen, sowie der Schulgehilfen 
. Zur Gewährung einer Zulage von je 90 M an alle Schul- 
verweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 
87570 M — 
Zur Gewährung von Dienstalterszulagen nach den Willigungen 
in den Budgets der XIX. und XXI. Finanzperiode für die wirk— 
lichen Schullehrer à 90 .∆ nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 
5 Dienstjahren von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann 
für die ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Ver- 
weserinnen à 72.4“k nach 5 und von 45.4 nach 10, 13, 15, 20 
und je weiteren 5 Jahren von dem bezeichneten Zeitpunkte an 
gerechnet 671 291 K 34 J 
Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
vor dem Entsteben der gesetzlichen Kreisvereine quiescirt worden 
sind – 4 9 
a) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung 
dienstunfähig gewordener Schullehrer 
5) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst= 
alterszulagen im Pensionsfalll 31428 4 — J 
c) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionirten 
Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und weltlichen Lehrerinnen. 
Verweserinnen und Hilsslehrerinnen 
Tit. 10. Unterstützungsbeiträge für Schullehrers-Relikten: 
a) nach der in der XX. bezw. XXIII. Finanzperiode festgesetzten 
Norm (240 4& bezw. 300 .K für eine Wittwe, 130 4 bezw. 
150 .X für eine Doppelwaise und 100 . für eine einfache Waise) 
131 140 4 — 4 
b) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 zugegangenen 
Lehrers Relikten 
c) für dürftige dem Unterstützungsalter eniwachsene Lehrerwaisen 
Tit. 11. Zur Anordnung außerordentlicher Schulolsitationen 
15 738 
21 
76 018 
16 417 
143 745 
206 080 
17 000 
6 300 
2 000 
1 715 
  
Summa § 3: 921 429 & 34 - 
485 036 
  
Summa Cap. 1 A: 921 429 K& 34 1 
  
487 612 
10 
80 
52 
  
52 
 
	        
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