Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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Nr. 8359. 
Abschied für den Landrath von Niederbayern über dessen Verhandlungen in den Sitzungen vom 
7. mit 19. November 1898. 
Im Namen GSeiner Mojestät des Königs. 
Tuityol!, 
von Gottes Gnaden Königlicher Hrinz von Bayern, 
Begent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Niederbayern in seinen Sitzungen 
vom 7. mit 19. November 1898 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und 
ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1897. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1897 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt, und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1899. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Niederbayern beträgt für das Jahr 1899 
3.033522 J44.52 J, wovon ein Steuerprozent auf 30 335 J 22 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1899. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlags erfolgten besonderen Anträge und Beschlüsse 
des Landrathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen:
	        
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