Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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1  Dem  Beschlusse  des  Landrathes,  für  die  neu  zu  errichtende  Baugewerkschule  in
Passau  einen  Jahreszuschuß  von  2000  -JX  zu  bewilligen  und  die  für  1899  treffende  Jahresqduote
  dieses  Zuschusses  auf  die  Kreisreserve  zu  übernehmen,  ertheilen  Wir  Unsere  Genehmigung.


2.  Dem  Beschlusse  des  Landrathes  wegen  Ankaufs  eines  Grundkomplexes  von  19  Tagwerk
  23  Dezimalen  zur  Vergrößerung  des  Schulgutes  der  Kreisackerbauschule  in  Schönbrunn
und  wegen  der  Deckung  des  Kaufpreises  ertheilen  Wir  Unsere  Genehmigung.

3.  Dem  Beschlusse  des  Landrathes  wegen  Erhöhung  der  Naturalverpflegungsbeiträge
für  die  Haltung  von  Schulgehilfen  ertheilen  Wir  gerne  Unsere  Genehmigung.

4.  Den  Beschlüssen  des  Landrathes,  zur  Förderung  des  gewerblichen  Unterrichts  im
Regierungsbezirke  200  für  Stipendien  an  Schüler  der  Schnitzerschule  in  Kötzting,
600  zur  Errichtung  einer  Fachschule  für  Glasindustrie  in  Zwiesel,  und  je  5000  M.
für  die  neu  zu  errichtenden  vierklassigen  Realschulen  in  Deggendorf  und  Pfarrkirchen  als
Jahresbeitrag  zu  bewilligen  und  zugleich,  wie  bei  den  übrigen  Realschulen  des  Kreises,  den
Bedarf  für  die  Gehaltsaufbesserungen  der  pragmatischen  und  nichtpragmatischen  Beamten
und  Bediensteten  dieser  beiden  Realschulen  auf  den  Kreis  zu  übernehmen,  ferner  die  Mittel
für  eine  weitere  Professorenstelle  an  den  Realschulen  Niederbayerns  zur  Verfügung  zu  stellen,
ertheilen  Wir  Unsere  Genehmigung.  Das  Staatsministerium  des  Innern  für  Kirchenund
  Schulangelegenheiten  wird  die  zur  Errichtung  der  beiden  neuen  Realschulen  noch  erforderlichen
  weiteren  Verhandlungen  pflegen.

5.  Den  Beschlüssen  des  Landrathes  hinsichtlich  der  Abänderung  der  Dienstesinstruktion
für  das  Pflegerpersonal  der  Kreisirrenanstalt  Deggendorf  und  hinsichtlich  Einrichtung  der
elektrischen  Beleuchtung  in  dieser  Anstalt,  sowie  den  übrigen  zu  Kap.  VI.  §  2  und  9  der
Kreisausgaben  gefaßten  Beschlüssen  des  Landrathes  ertheilen  Wir  gerne  Unsere  Genehmigung.

6.  Dem  Beschlusse  hinsichtlich  der  Ueberweisung  eines  Theiles  der  durch  gemeinsame
Konkurrenzleistungen  der  Kreisgemeinde  und  der  Ortsgemeinde  Reding  entstandenen  Alluvion
am  Inn  bei  Reding  zwischen  Kilometer  35  B  und  36  A  an  letztere  Ortsgemeinde  und
bezüglich  der  Ausscheidung  des  der  Kreisgemeinde  verbleibenden  Alluvionsrestes  nach  Verhältniß
  der  beiderseitigen  Leistungen  ertheilen  Wir  Unsere  Genehmigung.

7.  Die  vom  Landrathe  bezüglich  der  Förderung  von  Kulturunternehmungen,  namentlich
durch  Ausbau  des  kulturtechnischen  Dienstes,  der  Milchwirthschaft,  des  Obstbaues,  der  Rindvieh=
  und  Pferdezucht  gefaßten  Beschlüsse  zeigen  ein  reges  Interesse  und  Verständniß  für
die  Bedürfnisse  der  einschlägigen  Betriebszweige  der  Landwirthschaft.  Wir  ertheilen  daher
diesen  Beschlüssen  gerne  Unsere  Genehmigung.