Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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Diese Lösung kommt zur Hälfte in den Irrigator, und das Mutterrohr bleibt 
beim Nichtgebrauch des Irrigators immer in demselben stehen. 
2. In diese im Irrigator befindliche Lösung kommt jetzt das Nabelschnurband, die 
Nabelschnurscheere und der Katheter. 
3. In ein zweites flaches Gefäß (z. B. einen reinen Teller) gießt sie für etwa 
10 bis 20 Pfennige Brenn-Spiritus. Ein drittes größeres Gefäß füllt sie 
mit möglichst warmem Wasser. 
4. Erste Reinigung und Desinfektion der Hände und Arme. 
Einseifen und Bürsten der Hände und Unterarme bis zum Ellbogen in dem 
warmen Wasser 3 bis 5 Minuten lang. 
Reinigung der Nägel und Nagelbetten mit dem Nagelreiniger und nochmaliges 
Abspülen im Wasser. 
Dann Abbürsten der Hände und Unterarme mit dem Brennspiritus 3 bis 
5 Minnten lang. 
Endlich Bürsten der Hände und Unterarme mit der 1 procentigen Lysol-Lösung 
3 bis 5 Minuten lang. 
Reinigen der Hände, Geschlechtstheile, Oberschenkel und der Aftergegend der 
Kreissenden mit Seife, warmem Wasser und reiner Verbandwatte und Desinfektion 
mit Watte und Lysol-Lösung. 
6. Herstellung des Geburtslagers mit nur frisch gewaschener Bettwäsche als Unterlagen. 
7. Aeußere Untersuchung. 
8. Zweite Reinigung und Desinfektion der Hände und Arme ganz so 
noch einmal wie in Nr. 4; danach kein Abtrocknen der Hände. 
9. Innere Untersuchung. (bsteinere 
nlersuchung. 
§ 14. Nach Beendigung der geburtshilflichen Untersuchung muß die Hebamme wissen, Verhalten boi 
ob es sich um eine regelrechte oder regelwidrige Geburt handelt. wheeer 
Bei einer regelrechten wartet sie ruhig ab und überwacht Kreissende und Frucht regelwidriger 
sorgfältig, ob sich nicht noch im weiteren Verlauf Regelwidrigkeiten einstellen. 
Handelt es sich aber um eine regelwidrige Geburt, oder ist die Hebamme in 
Zweifel über die Sachlage geblieben, so muß sie den Arzt rufen. 
§ 15. Die innere Untersuchung muß zum zweiten und letzten Male nach dem Blasen- Aweiteimnere 
sprunge vorgenommen werden. 
Jede erneute innere Untersuchung erhöht die Gefahr der Kindbett- 
iebererkrankung. 
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