W 43.
Maxau
Speyer
Ludwigshafen
Mannheim
Tiel
Bommel
2. Die in § 22 Ziffer 5
621
J. II. III.
6,00 6,50 7,00
6,30 7,00 7,60
6,40 7,40 8,00
6,40 7,40 8,00
— – 9,07
6,75
der Rheinschifffahrts-Polizei-Ordnung vorgesehenen Marken
für Einstellung der Flößerei bei Mannheim—Ludwigshafen werden auf 5,80 m bei steigendem
und auf 6,10 m bei fallendem Wasser festgesetzt.
München, den 18. August 1899.
In Vertretung:
Staatsrath von Neumayr.
Dr. Frhr. von CTrailsheim.
Ordens-Verleihungen.
Im Namen Seiner Mazjestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
nachstehende Ordensauszeichnungen zu verleihen:
unter'm 20. Juni ds. Is.
I. den Haus-Ritter-Orden vom heiligen
Hubertus:
dem großherzoglich badischen Oberststall-
meister Adolf Freiherrn von Holzing-=
Berstett;
II. das Großkreuz des Verdienstordens
der Bayerischen Krone:
dem großherzoglich badischen Staatsminister
Dr Wilhelm Nokk, Präsidenten des Staats-
ministeriuims und des Ministeriums der
Justiz, des Kultus und Unterrichts,
In Vertretung:
Staatsrath von Heller.
dem großherzoglich badischen Kammerherrn
und Minister des Großherzoglichen Hauses
und der Auswärtigen Angelegenheiten, Arthur
von Brauerz;
III. den Verdienstorden vom heiligen
Michael I. Klasse:
dem großherzoglich badischen Oberhof-
marschall Kamill Grafen von Andlaw-
Homburg;
IV. den Verdienstorden vom heiligen
Michael II. Klasse mit Stern:
dem Chef der Generaldirektion des groß-
herzoglich badischen Hoftheaters in Karlsruhe,
General-Intendanten Dr. Albert Bürklin,
dem großherzoglich badischen Kammerherrn
und Oberschloßhauptmann, Sigmund Freiherrn
von Berckheim, ·
dem großherzoglich badischen Kammerherrn
und Hofjägermeister Ferdinand Freiherrn
Schilling von Canstatt,