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PesTarifs Normalanlage
Betriebsanlage
Bezeichnung der Gewerbe 3 8 a bleld und
*5 Bemerkungen
BEEBIIEILL
Werden derartige Unternehmungen in
Gastwirthschaften nicht für Rechnung des
Gastwirths, sondern selbständig betrieben,
dann ist — unbeschadet des Zuschlags von
40 M. Normalanlage für den Gastwirth —
die Gewerbsteuer gesondert zu veranlagen.
Der Gastwirth gilt jedoch als Vertreter
der unternehmenden Gesellschaft und haftet
für die Entrichtung der Gewerbsteuer.
Eine Gewerbsteuer-Ermäßigung findet
in keinem Falle statt.
Singvogelhändler. .. . .1B 41b 1 —2 35|ür den ersten Gehilfen die halbe, für
2Z jeden folgenden die ganze N.A.
Sockenweber A. 4— 501 2Wie vor.
Sodafabriken K. 118 30 6] Nach Art. 7. «
V (conf. Vorbemerkung zu Tarifabth. E auf
dem Titelblatte.)
Sonnenschirmfabriken. E 91a 18 —2443Wie vor.
1
Sonnenschirmhändler B 47 59 15Nach Art. 7.
2
Sonnenschirmmacher N 18 2 83 5 |Für den ersten Gehilfen die halbe, für
Z jeden folgenden die ganze N.A.
Sortiments-Buchhändler 47018 30 60 100 Nach Art. 7.
Spängler 4 18 2 — 3 5 7 Für den ersten Gehilfen die halbe, für
jeden folgenden die ganze N. A.
Spänglereifabriken. 1 93c 18 —36120|250O] Für jeden Gehilfen und Arbeiter o. Ul.
II 5 .M 40 &.
(conf. Vorbemerkung zu Tarifabth. auf
dem Titelblatte.)
Spanner. 3 6E2 50% 2 3#Für den ersten Gehilfen die halbe, für
4 jeden folgenden die ganze N. A.
Speckhändler bei geringerem Be- · -
ttlebe.........B42 l—2 35| Nach Art. 7.
2
Speckhändler bei größerem Betriebe 146418 2460] Wie vor.
2
Specksteinfabriken E 97al 5 — 181 30 Für jeden Gehilfen und Arbeiter o. Ul.
jIn *. .
(conf. Vorbemerkung zu Tarifabth. E auf
dem Titelblatte.)
Specksteingruben 1 97a 1B3 6O| Wie vor.
III