Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

 

Fseh-  und  Verordnungs-Blatt

für  das

Königreich  BVayern.

 

 

21.

München,  den  20.  April  1900.

 

Inhalt:
Königlich  Allerhöchste  Verordnung  vom  14.  April  1900,  die  Bildung,  das  Verfahren  und  den  Geschäftszgang
  der  Oberberufungskommission  für  Steuersachen  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  14.  April  1900,

gänzung  der  Ausführungsbestimmungen  zu  den  Grundsätzen  für  die  Besetzung  der  Subaltern-  und  Unterbeamtenstellen
  bei  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  mit  Militäranwärtern  betreffend.

 

 

 

Nr.  8519.

Königlich  Allerhöchste  Verordnung,  die  Bildung,  das  Verfahren  und  den  Geschäftsgang
der  Oberberufungskommission  für  Steuersachen  betreffend.

Im  Namen  Beiner  Majestät  des  Königs.
Titpoly!,

von  Gottes  Gnaden  Küniglicher  Prinj  Ton  Layern,
Negent.

Wir  haben  Uns  bewogen  gefunden,  mit  Bezug  auf  die  Bestimmungen  in  Art.  55
und  56  des  Einkommensteuergesetzes  vom  9.  Juni  1899,  Art.  23  des  Kapitalrentensteuergesetzes

  vom  9.  Juni  1899  und  Art.  55  des  Gewerbstenergesetzes  vom  9.  Juni  1899
zu  verordnen,  was  folgt:

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