Full text : Das Preußische Rechtsbuch. Zweiter Band. (2)

 

 

 

 

Betrag
für  das
Titel.  Ausgabe.  Rechnungsjahr
  1901.
Mark.
Uebertrag  .  .  .  .  767  510
Andere  persönliche  Ausgaben.
Für  Hülfskräfte.
6.  Für  Weiße  (künftig  wegfallend  600  Mark).  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  383  850
Zu  Titel  6.  Sämmtliche  Beamte  haben  freie  Wohnung,  an  deren
Stelle  nöthigenfalls  eine  angemessene  Miethsentschädigung  gewährt
werden  kann.

7.  Für  Farbige  549  316
8. Zu  sächlichen  und  vermischten  Ausgaben  (künftig  wegfallend  85  800  Mark)  1 702 900
Anmerkung  zu  Titel  8.  Aus  diesem  Titel  werden  die  sächlichen  und
vermischten  Ausgaben  bei  der  Militärverwaltung,  soweit  für  diese  nicht
unter  Titel  13  besondere  Fonds  vorgesehen  sind,  mitbestritten.  Die  Ausgaben
  für  den  Lazarethbetrieb  werden  aus  diesem  Fonds  für  den  Bereich

der  gesammten  Verwaltung  des  Schutzgebiets  bestritten.
Summe  A.  Civilverwaltung  (Titel  1  bis  8)  3  403  576
B.  Militärverwaltung.
9. Besoldungen  bei  der  Schutztruppe    1  671  180
Zu  Titel  9.  Die  deutschen  Militärpersonen  haben  freie  Wohnung,
an  deren  Stelle  nöthigenfalls  eine  angemessene  Miethsentschädigung
gewährt  werden  kann.
10.  Zu  Pensionen  und  Pensionserhöhungen  für  Pensionäre  der  Schutztruppe  auf
Grund  des  Gesetzes  vom  7./18.  Juli  1896  (Reichs-Gesetzbl.  S.  653)    131  833
Anmerkung  zu  Titel  10.  Den  im  Dienstgrad  als  Deckoffizier
stehenden  Militärpersonen  der  Schutztruppe  können  im  Falle  der  Pensionirung
  diejenigen  Beträge,  um  welche  sich  deren  Versorgungsansprüche  nach
den  neueren  Bestimmungen  geringer  berechnen  als  die  Ansprüche,  welche
ihnen  bei  etwaiger  Pensionirung  vor  dem  Inkrafttreten  dieser  Bestimmungen
bereits  zugestanden  haben  würden,  als  Pensionszuschuß  gewährt  werden.
11.  Zu  Bewilligungen  für  Hinterbliebene  von  Angehörigen  der  Schutztruppe  auf
Grund  des  Gesetzes  vom  7./18.  Juli  1896  (Reichs-Gesetzbl.  S.  653)  2 530
12.  Andere  persönliche  Ausgaben  (künftig  wegfallend  13  800  Mark)      40  800
13.  Zu sächlichen  und  vermischten  Ausgaben  (siehe  auch  Titel  8)  .  .  .  .  ..  .  455  000



Summe  B.  Militärverwaltung  (Titel  9  bis  13)  





2  301  343