Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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Einziger  Artikel.

Der  Hauptetat  der  Militärverwaltung  des  Königsreichs  Bayern  für  das  Rechnungs—
jahr  vom  1.  April  1900  bis  31.  März  1901  wird  nach  der  in  der  Beilage  enthaltenen
Kapitel=  und  Titeleintheilung  auf  78  052  595  „X  in  Einnahme  und  Ausgabe  festgesetzt.

Bezüglich  der  in  den  Spezialetats  zu  diesem  Hauptetat  bei  den  einzelnen  Kapiteln
und  Titeln  als  übertragbar  bezeichneten  Fonds  wird  dem  Königlichen  Kriegsminister  das
Recht  der  Uebertragung  eingeräumt.

Gegeben  zu  München,  den  11.  Juli  1900.

Luitpold,

Prinz  von  SLayern,
des  Königreichs  Bayern  Verweser.

LOr.  Frhr.  v.  Crailsheim.  Dr.  Frhr.  v.  Riedel.Dr.  Frhr.  v.  Feilitzsch.  Dr.  Frhr.  v.  Kronrod.  Frhr.  v.  Asch.  Dr.  v.  Landmann.

Auf  Allerhöchsten  Befehl:
Der  Oberregierungsrath

im  k.  Staatsministerium  des  Innern:

Dr.  Proebst.