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C. Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Stoffe.
16.
a) Die Beförderung von Sprengstoffen (explosiven Gegenständen.)
I. Zum Verkehre auf dem Bodensee sind folgende Sprengstoffe zugelassen:
1.
2.
Pulver — Spreungsalpeter, brennbarer Salpeter — (ein sehr inniges Gemisch
aus neutral reagirenden Salpeterarten und Kohle oder Stoffen, deren wesentliche
Bestandtheile Kohlenstoff, Wasserstoff und Sauerstoff sind, mit oder ohne
Schwefel);
folgende Nitroglycerin enthaltende Präparate:
a) Dynamit I. (ein bei mittlerer Temperatur plastisches, nicht abtropfbares
Gemisch von Nitroglycerin mit pulverförmigen, an sich nicht sprengkräftigen
und nicht selbstentzündlichen Stoffenj,
b) Dynamit II. und lII. (Kohlendynamit, ein Gemisch von Nitroglycerin mit
schießpulverähnlichen Gemengen), .
Jc) Sprenggelatine (ein bei mittlerer Temperatur zähelastisches Gemisch, bestehend
aus Nitroglycerin, welches durch Nitrocellulose gelatinirt ist, mit oder ohne
kohlensauren Alkalien beziehungsweise alkalischen Erden oder neutral reagiren-
den Salpeterarten),
d!) Gelatinedynamit (ein bei mittlerer Temperatur plastisches Gemisch, bestehend
aus Nitroglyucerin, welches durch Nitrocellulose gelatinirt ist, und Holzmehl,
Salpeter und kohlensauren Alkalien beziehungsweise alkalischen Erden]), "
C)Carbonit (ein Gemisch von Nitroglycerin mit schießpulverähnlichen Gemengen
und mit flüssigen, an sich nicht sprengkräftigen oder nicht selbstentzündlichen
Stoffen):
3. Nitrocellulose (lockere mit mindestens 20 Prozent Wassergehalt, und gepreßte,
4.
nicht gelatinirte), insbesondere Schießbaumwolle und Collodiumwolle, sowie Ge-
mische von Nitrocellulose mit neutral reagirenden Salpeterarten;
folgende Gemische, welche Nitroverbindungen von Stoffen der aromatischen Reihe
enthalten:
a) Securit (ein Gemenge von Ammoniaksalpeter, Kalisalpeter und Dinitrobenzol
oder ähnlichen Stoffen),
b) Roburit (ein Gemisch von Chlordinitrobenzol, Chlornitronaphtalin oder
Nitrochlorbenzol und Ammoniaksalpeter):
5. Kartuschen, Petarden, Feuerwerkskörper, sprengkräftige Zündungen, welche zum
Entzünden von Ladungen dienen (3z. B. Sprengkapseln), Zündplättchen (amorces);
ʒ g pseln), Zundp