Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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das  bisher  daselbst  bestehende  Forstamt  die  Bezeichnung  „K.  Forstamt  Rothenburg  o.  T.—
Nord“  und  das  neu  zu  errichtende  die  Bezeichnung  „K.  Forstamt  Rothenburg  o.  T.—

Süd“  führe.
München,  den  1.  November  1906.

v.  Pfaff.

 

 

Ordens-Verleihungen.

 

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  unterm  18.  Oktober  1906  allergnädigst
  bewogen  gefunden,  den  Standesherren
Bertram  Fürsten  von  Quadt  zu  Wykradt
  und  Isny,  Karl  Ernst  Grafen
Fugger  von  Glött  und  Friedrich  Karl
Fürsten  zu  Castell-Castell  das  Großkreuz
  des  Verdienst-Ordens  der  Bayerischen
Krone  zu  verleihen.

Königlich  Allerhöchste  Genehmigung  zur
Annahme  fremder  Dekorationen.

 

 

Im  Namen  Beiner  Majestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  unterm  27.  Oktober  1906  allergnädigst
  bewogen  gefunden,  dem  K.  Maschineriedirektor

  am  Hoftheater  Julius  Klein
für  das  ihm  von  Seiner  Durchlaucht  dem
Fürsten  zur  Lippe  verliehene  Ehrenzeichen  für
Kunst  und  Wissenschaft  (Lippische  Rose  am
Ringe),

dem  K.  Hoflakaien  Karl  Huber  in  München
für  die  ihm  von  Seiner  Königlichen  Hoheit
dem  Herzoge  von  Sachsen-Coburg  und  Gotha
verliehene  silberne  Verdienstmedaille  des  Herzoglich
  Sachsen-Ernestinischen  Hausordens,  und

dem  K.  Staatsrate  im  a.  o.  D.  Hermann
  Freiherrn  von  Stengel,  Wirkl.  Geheimen
  Rat  und  Staatssekretär  des  Reichsschatzamts
  für  das  ihm  von  Weiland  Seiner
Königlichen  Hoheit  dem  Prinzen  Albrecht  von
Preußen,  Regenten  des  Herzogtums  Braunschweig,
  verliehene  Großkreuz  des  Herzogl.
Braunschweigischen  Hausordens  Heinrichs  des
Löwen
die  Bewilligung  zur  Annahme  und  zum  Tragen
zu  erteilen.