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Derselbe, Chemie, in Verbindung mit
Erperimemal Phosik, in noch zu bestimmenden
Stunden.
6) Naturgeschichte des Pflanzenreichs, mir Anatomie
und Physiologie der Pflanzen,
Professor Heller, nach Link und Treviranus,
dreimal in der Woche.
Derselbe wird eben so oft Anleitung zum
Seudium der Botanik nach Präparaten von
getrockneten Pflanzen Eremplarien geben, mit
vorzüglicher Berücksichtigung der cryptogamischen
Gewächse.
7) Physiologie,
Hrofessor Döllinger, nach eigenem
Lehrbuche, täglich von 4—85 Uhr.
8) Diätetik,
Hrofessor Ruland, in noch zu bestimmenden
Stunden.
9) Pathologie,
Professor Spindler, nach seiner
Schrift: Allgemeine Nosologie und Therapie
(Frankfurt 1310), von 0—0 Uhr.
Allgemeine und besondere Semiotik,
Derselbe, nach Gruner, von 5—6 Uhr.
Pathologische Anatomie,
Hrofessor Döllinger, nach Meckel,
wöchentlich dreimal, zu einer gelegenen
Stunde.
10) Heilmutelkehre,
Professor Ruland, nach Arnemanns
ArzueimittelLehre, in Verbindung mit der
Lehre vom Receptschreiben, wöchentlich fünfmal,
Morgens von 8—9 Uhr.
11) Therapie,
Professor Horsch, die allgemeine, nach
seinem Handbuche, wöchentlich dreimal von
710
9 — 10 Uhr; die spezielle, nach eigenen
Hesten, täglich zweimal, früh von 7— 8
und von 11.— 12 Uhr.
Professor Ruland, die pezielle Therapie
in zwei Kursen, im Winter die Fieberlehre,
in noch zu bestimmenden Stunden.
Professor Heller, Aunleitung zur Untersuchung
und zu dem medicinischen Gebrauche
der in Teutschland bekannten Mineralquellen.
12) Chirurgie,
Professor Textor, allgemeine und spezielle
Chirurgie, täglich von 2 — 3 und
von 5—6 Uhr.
Derselbe, Operations= Instrumentenund
Verbandlehre, nach Demonstrationen
am Cadaver, wöchentlich dreimal.
13) Entbindungskunde,
Professor Outrepont, Entbindungskunde,
nach von Siebolds Lehrbuche,
1. Theil Zte Auflage (Nürnberg 1812),
II. Theil 2te Auflage 1810, von 8—0
Uhr, fünfmal die Woche.
14) Gerichtliche Argneiwissenschaft und medicinische
Polizey,' »
Professor Ruland, nach seinem Entwurfe
(Arnstadt bei Kluͤger 1800), von
3—4 Uhr.
Professor Heller wird über die Behandlungsweise
der in plözliche Lebensgefahr
gerathenen Menschen, der Ertrunkenen,
Erstickten, Vergifteten und so weiter,
zweimal in der Woche an noch zu verabredenden
Tagen und Stunden besondere Vorlefun-