Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

—  —  Nr.  1.  —.

 

 

(Nr.  7273.)  Konzessions-  und  Bestätigungs-Urkunde  für  die  Hannover-Altenbekener  Eisenbahngesellschaft.
  Vom  25.  November  1868.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  ꝛc.

Nachdem  sich  zur  Herstellung  einer  Eisenbahn  von  Hannover  über  Hameln,
  Lügde,  Schieder,  Steinheim  nach  Altenbeken,  mit  einer  Abzweigung  vor
dem  Deister  bis  zur  Station  Haste  eine  Aktiengesellschaft  gebildet  hat,  wollen
Wir  zum  Bau  und  Betriebe  dieser  Bahn  Unsere  landesherrliche  Genehmigun
„hierdurch  ertheilen,  auch  das  anliegende,  am  24.  Oktober  1868.  notariell  vollzogene
  Statut  hierdurch  mit  der  Maaßgabe  bestätigen,  daß  sich  die  Gesellschaft
allen  Bestimmungen  des  mit  der  Fürstlich  aibbeschen  Regierung  bezüglich  des
Bahntheiles  im  jenseitigen  Gebiete  abzuschließenden  Staatsvertrages  zu  unterwerfen
  hat.  Zugleich  bestimmen  Wir,  daß  die  in  den  betreffenden  Landestheilen
geltenden  Vorschriften  über  die  Expropriation  und  das  Recht  zur  vorübergehenden
  Benutzung  fremder  Grundstücke  auf  das  in  Rede  stehende  Unternehmen
Anwendung  finden  sollen.

Die  gegenwärtige  Urkunde  ist  mit  dem  Statut  durch  die  Gesetz  Sammlung
zu  veröffentlichen.

Lisiundich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Infiegel.

Gegeben  Berlin,  den  25.  November  1868.
(L.  S.)  Wilhelm.
Gr.  v.  Itzenplitz.  Leonhardt.

Inhrgang  1869.  (Nr.  7273)  1  Sta-Ausgegeben
  zu  Berlin  den  6.  Januar  1869.