Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— — Nr. 1. —.
(Nr. 7273.) Konzessions- und Bestätigungs-Urkunde für die Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellschaft.
Vom 25. November 1868.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem sich zur Herstellung einer Eisenbahn von Hannover über Hameln,
Lügde, Schieder, Steinheim nach Altenbeken, mit einer Abzweigung vor
dem Deister bis zur Station Haste eine Aktiengesellschaft gebildet hat, wollen
Wir zum Bau und Betriebe dieser Bahn Unsere landesherrliche Genehmigun
„hierdurch ertheilen, auch das anliegende, am 24. Oktober 1868. notariell vollzogene
Statut hierdurch mit der Maaßgabe bestätigen, daß sich die Gesellschaft
allen Bestimmungen des mit der Fürstlich aibbeschen Regierung bezüglich des
Bahntheiles im jenseitigen Gebiete abzuschließenden Staatsvertrages zu unterwerfen
hat. Zugleich bestimmen Wir, daß die in den betreffenden Landestheilen
geltenden Vorschriften über die Expropriation und das Recht zur vorübergehenden
Benutzung fremder Grundstücke auf das in Rede stehende Unternehmen
Anwendung finden sollen.
Die gegenwärtige Urkunde ist mit dem Statut durch die Gesetz Sammlung
zu veröffentlichen.
Lisiundich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Infiegel.
Gegeben Berlin, den 25. November 1868.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Leonhardt.
Inhrgang 1869. (Nr. 7273) 1 Sta-Ausgegeben
zu Berlin den 6. Januar 1869.