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Vorschlagsliste B: 231.332: (7+ 1-) 8-.28.916 /
„ C: 192.574:(6-+— 1-) 7—27510 ½,
„ D: 11.334: (0 4 1 *) 1—= 11.334,
der höchstbedachte Einzelkandidat: 100: (0 1 -) 1— 100.
Der Vorschlagsliste Bf, bei der sich hierbei der größte Quotient ergibt, wird die
14. Stelle zugewiesen.
Es erhalten hiernach im ganzen
Vorschlagsliste B: (7+ 1 -) 8 Stellen,
„ C: 6 Stellen,
insgesamt: 14 Stellen.
Zur Nachprüfung (§ 21 der Wahlordnung) werden die Stimmenzahlen der einzelnen
Vorschlagslisten durch den Quotienten, auf den die 14. Stelle traf, geteilt.
Vorschlagsliste B: 231.332: 28.916⅛8 =
„ C: 192.574: 28.916 E — 6
„ D: 11.334: 28.916 ⅛ = 0,
der höchstbedachte Einzelkandidat: 100: 28.916⅛8= 0.
Die Teilungergibt für jede Vorschlagsliste die Zahl der Stellen, die ihr zugewiesen worden sind.
Beispiel zu § 23.
Es sind 10 Gemeindebevollmächtigte zu wählen.
Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
Vorschlagsliste A: 5000,
„ B: 4000,
„ C: 3000,
Gesamtzahl der gültigen Stimmen: 12000.
Diese Zahl wird durch die um 1 vermehrte Zahl der zu wählenden Gemeindebevollmächtigten
geteilt:
12.000: (10 1-) 11 = 1090,9.
Der Quotient wird auf die nächste ganze Zahl aufgerundet; er ist alsdann:
1091.
Mit diesem Quotienten werden die Stimmenzahlen der einzelnen Vorschlagslisten der
Reihe nach geteilt. Jeder Vorschlagsliste werden so viel Stellen zugewiesen, als diese
Teilung ergibt. Es erhalten daher
Vorschlagsliste AX: 5000: 1091 = 4 Stellen,
„ B: 4000: 1091 = 3 Stellen,
C: 3000: 1091 = 2 Stellen,
insgesamt: 9 Stellen.
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