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(Nr. 7042.) Allerhöchster Erlaß vom 8. Februar 1868., betreffend die Ausdehnung der
durch den Allerhöchsten Erlaß vom 8. Januar 1866. dem Wehlauer
Kreise bezüglich des Baues und der Unterhaltung der Chaussee von Gubehnen
nach Stampelken bewilligten Rechte auch auf die Chaussee von
Stampelken bis zur Labiauer Kreis-Chaussee von Nauzken über Kaymen
nach Sielkeim.
A# Ihren Bericht vom 1. Februar d. J. genehmige Ich, daß die durch
Meinen Erlaß vom 8. Januar 1866. (Gesetz Samml. von 1866. S. 43.) dem
Wchlauer Kreise, im Regierungsbezirk Königsberg, bezüglich des Baues und der
Unterhaltung der n von Gubehnen nach Stampelken bewilligten Rechte
auch auf die im Anschlusse an diese Straße auszuführende Chaussee von Stampelken
bis zur Labiauer Kreis-Chaussee von Nauzken über Kaymen nach Sielkeim
zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 8. Februar 1868.
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
An den Finanzminister, den Minister für Handel, Gewerbe
und öffentliche Arbeiten und den Minister des Innern.
(r.. 7042—7043.) (Nr. 7043.)