Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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(Nr.  7042.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  8.  Februar  1868.,  betreffend  die  Ausdehnung  der
durch  den  Allerhöchsten  Erlaß  vom  8.  Januar  1866.  dem  Wehlauer
Kreise  bezüglich  des  Baues  und  der  Unterhaltung  der  Chaussee  von  Gubehnen
  nach  Stampelken  bewilligten  Rechte  auch  auf  die  Chaussee  von
Stampelken  bis  zur  Labiauer  Kreis-Chaussee  von  Nauzken  über  Kaymen
nach  Sielkeim.

A#  Ihren  Bericht  vom  1.  Februar  d.  J.  genehmige  Ich,  daß  die  durch
Meinen  Erlaß  vom  8.  Januar  1866.  (Gesetz  Samml.  von  1866.  S.  43.)  dem
Wchlauer  Kreise,  im  Regierungsbezirk  Königsberg,  bezüglich  des  Baues  und  der
Unterhaltung  der  n  von  Gubehnen  nach  Stampelken  bewilligten  Rechte
auch  auf  die  im  Anschlusse  an  diese  Straße  auszuführende  Chaussee  von  Stampelken
  bis  zur  Labiauer  Kreis-Chaussee  von  Nauzken  über  Kaymen  nach  Sielkeim
zur  Anwendung  kommen.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Berlin,  den  8.  Februar  1868.
Wilhelm.
Frh.  v.  d.  Heydt.  Gr.  v.  Itzenplitz.  Gr.  zu  Eulenburg.

An  den  Finanzminister,  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe
und  öffentliche  Arbeiten  und  den  Minister  des  Innern.

 

(r..  7042—7043.)  (Nr.  7043.)