Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

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1.
2.

A.  Etatsmäßige  HPeamte,  die  sofort  mit  ihrer  Ernennung
unwiderrustich  sind.

Die  Richter  der  ordentlichen  Gerichte.
Die  Mitglieder  des  Verwaltungsgerichtshofs.

  i

3.  Die  Mitglieder  des  Obersten  Rechnungshofs.
4.  Die  ständigen  Mitglieder  des  Landesversicherungsamts

  im  Hauptamte.

B.  Heamte,  die  nach  einer  etatsmäßigen  Vienstzeit  von  drei
Jahren  unwiderruslich  sind.

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10.
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17.
18.
19.

20.
21.

Gesandte  mit  dem  Gehalte  der  Regierungs-Präsidenten

  der  Kreisregierungen.
Präsident  des  Oberkonsistoriums.

.Generalstaatsanwalt  des  Obersten  Landespräsidenten.



Präsident  der  Generaldirektion  der  Zölle
und  indirekten  Steuern.
Ministerialdirektoren.

 

gerichts.  28.
Generalstaatsanwalt  des  Verwaltungs=  29.
gerichtshofs.
Präsidenten  der  Eisenbahndirektionen.  30.

.  Ministerialräte.  1
Geheime  Legationsräte  I.  Klasse.  31.
Oberbergdirektor
Oberstaatsanwälte  der  Oberlandesgerichte  ·  32.
Polizeipräsident.  33.
Oberlandstallmeister.  34.
Direktor  des  Statistischen  Landesamts.  35.
Direktor  der  Flurbereinigungskommission.  36.
Direktor  des  Hydrotechnischen  Bureaus.
Direktor  des  Reichsarchivs.
Direktoren  der  Regierungen,  Kammern  des  37.

Innern.  38.
Chef  des  Gendarmeriekorps.  39.

Direktor  der  Hof-  und  Staatsbibliothek.

22.
23.
24.
25.

26.

27.

Direktor  der  Akademie  der  bildenden  Künste.

Direktor  der  Gemäldegalerien.

Konsistorialdirektor  in  Speyer.

Generaldirektor  der  Bergwerks-,  Hüttenund
  Salinen-Verwaltung.

Direktor  der  Staatsschuldentilgungsanstalt.


Direktor  der  Rechnungskammer.

Direktor  des  Katasterbureaus.

Direktoren  der  Regierungen,  Kammern
der  Finanzen.

Direktoren  der  Regierungen,  Kammern
der  Finanzen,  Forstabteilungen.
Regierungsdirektoren  der  Generaldirektion
der  Zölle  und  indirekten  Steuern.

Oberpostdirektoren.

Oberregierungsräte.

Geheime  Legationsräte  II.  Klasse.

Zentralinspektor  für  Fabriken  und  Gewerbe.

Staatsanwälte  des  Obersten  Landesgerichts,
  der  Oberlandesgerichte  und
Landgerichte.

Zentralwohnungsinspektor.

Landesinspektor  für  Tierzucht.

Staatsanwälte  des  Verwaltungsgerichtshofs.