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1.
2.
A. Etatsmäßige HPeamte, die sofort mit ihrer Ernennung
unwiderrustich sind.
Die Richter der ordentlichen Gerichte.
Die Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofs.
i
3. Die Mitglieder des Obersten Rechnungshofs.
4. Die ständigen Mitglieder des Landesversicherungsamts
im Hauptamte.
B. Heamte, die nach einer etatsmäßigen Vienstzeit von drei
Jahren unwiderruslich sind.
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19.
20.
21.
Gesandte mit dem Gehalte der Regierungs-Präsidenten
der Kreisregierungen.
Präsident des Oberkonsistoriums.
.Generalstaatsanwalt des Obersten Landespräsidenten.
Präsident der Generaldirektion der Zölle
und indirekten Steuern.
Ministerialdirektoren.
gerichts. 28.
Generalstaatsanwalt des Verwaltungs= 29.
gerichtshofs.
Präsidenten der Eisenbahndirektionen. 30.
. Ministerialräte. 1
Geheime Legationsräte I. Klasse. 31.
Oberbergdirektor
Oberstaatsanwälte der Oberlandesgerichte · 32.
Polizeipräsident. 33.
Oberlandstallmeister. 34.
Direktor des Statistischen Landesamts. 35.
Direktor der Flurbereinigungskommission. 36.
Direktor des Hydrotechnischen Bureaus.
Direktor des Reichsarchivs.
Direktoren der Regierungen, Kammern des 37.
Innern. 38.
Chef des Gendarmeriekorps. 39.
Direktor der Hof- und Staatsbibliothek.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
Direktor der Akademie der bildenden Künste.
Direktor der Gemäldegalerien.
Konsistorialdirektor in Speyer.
Generaldirektor der Bergwerks-, Hüttenund
Salinen-Verwaltung.
Direktor der Staatsschuldentilgungsanstalt.
Direktor der Rechnungskammer.
Direktor des Katasterbureaus.
Direktoren der Regierungen, Kammern
der Finanzen.
Direktoren der Regierungen, Kammern
der Finanzen, Forstabteilungen.
Regierungsdirektoren der Generaldirektion
der Zölle und indirekten Steuern.
Oberpostdirektoren.
Oberregierungsräte.
Geheime Legationsräte II. Klasse.
Zentralinspektor für Fabriken und Gewerbe.
Staatsanwälte des Obersten Landesgerichts,
der Oberlandesgerichte und
Landgerichte.
Zentralwohnungsinspektor.
Landesinspektor für Tierzucht.
Staatsanwälte des Verwaltungsgerichtshofs.