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eseh- und Verorduungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
Nr. 2.
München, den 16. Januar 1909.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 9. Jannar 1909, die Mitwirkung der Handelskammern und der Handwerkskammern bei
der Führung der Handelsregister betreffend.. Bekanntmachung vom 9. Januar 1909, die Schwellen-
werkinspektionen im Bereiche der K. B. Staatseisenbahnverwaltung betreffend. — Bekanutmachung vom
". Jannar 1909, die Einführung der Eisenbahn-Verkehrsordnung in Bayern betreffend. — Hofdienst-Nachrichten.
Nr. 1692.
Bekanntmachung, die Mitwirkung der Handelskammern und der Handwerkskammern bei der
Führung der Handelsregister betreffend.
K. Staatsministerium des füöniglichen Hauses und des ußern, Kl. Staatsministerium
der Justiz.
Die Handels= und Gewerbekammern wurden zufolge der Bekanntmachung des K. Staatsministeriums
des Königlichen Hauses und des Außern vom 15. Dezember 1908 (M. A. Bl.
S. 643) am 31. Dezember 1908 aufgelöst. An ihre Stelle treten Handelskammern und
an die Stelle der Bezirksgremien für Handel und Gewerbe treten Handelsgremien. In den
neuen Handelskammern und Handelsgremien ist das Handwerk nicht mehr vertreten.
Mit Rücksicht hierauf ist es von erhöhter Bedeutung, daß den Registergerichten die Anhörung
der Handwerkskammern empfohlen ist, und daß den Handwerkskammern das Recht
zusteht, an die Registergerichte Vorstellungen zu richten (Bekanntmachung vom 28. Dezember 1902,
J.M. Bl. S. 1111; Ges. u. V. Bl. 1903 S. 5; § 103e Abs. 1 Nr. 3 der Gewerbeordnung.)
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