Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

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eseh-  und  Verorduungs-Blatt

für  das

Königreich  Bayern.

 

Nr.  2.

München,  den  16.  Januar  1909.

 

 

 

 

Inhalt:

Bekanntmachung  vom  9.  Jannar  1909,  die  Mitwirkung  der  Handelskammern  und  der  Handwerkskammern  bei
der  Führung  der  Handelsregister  betreffend..  Bekanntmachung  vom  9.  Januar  1909,  die  Schwellen- 



 

 

 

 

 

 

werkinspektionen  im  Bereiche  der  K.  B.  Staatseisenbahnverwaltung  betreffend.  —  Bekanutmachung  vom
".  Jannar  1909,  die  Einführung  der  Eisenbahn-Verkehrsordnung  in  Bayern  betreffend.  —  Hofdienst-Nachrichten.


Nr.  1692.

Bekanntmachung,  die  Mitwirkung  der  Handelskammern  und  der  Handwerkskammern  bei  der
Führung  der  Handelsregister  betreffend.

K.  Staatsministerium  des  füöniglichen  Hauses  und  des  ußern,  Kl.  Staatsministerium
der  Justiz.

Die  Handels=  und  Gewerbekammern  wurden  zufolge  der  Bekanntmachung  des  K.  Staatsministeriums
  des  Königlichen  Hauses  und  des  Außern  vom  15.  Dezember  1908  (M.  A.  Bl.
S.  643)  am  31.  Dezember  1908  aufgelöst.  An  ihre  Stelle  treten  Handelskammern  und
an  die  Stelle  der  Bezirksgremien  für  Handel  und  Gewerbe  treten  Handelsgremien.  In  den
neuen  Handelskammern  und  Handelsgremien  ist  das  Handwerk  nicht  mehr  vertreten.

Mit  Rücksicht  hierauf  ist  es  von  erhöhter  Bedeutung,  daß  den  Registergerichten  die  Anhörung
  der  Handwerkskammern  empfohlen  ist,  und  daß  den  Handwerkskammern  das  Recht
zusteht,  an  die  Registergerichte  Vorstellungen  zu  richten  (Bekanntmachung  vom  28.  Dezember  1902,
J.M.  Bl.  S.  1111;  Ges.  u.  V.  Bl.  1903  S.  5;  §  103e  Abs.  1  Nr.  3  der  Gewerbeordnung.)

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