Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

Nr. 8. 199 
6. Die Übergabe, Abnahme und Unterhaltung der bahn= und posteigenen Wohnungen 
und die Ausübung der Wohnungsaussicht. 
7. Der Abschluß der Verträge über Mietwohnungen. 
8. Die Vermietung von Lagerplätzen auf freier Strecke, die Verpachtung von Rest- 
grundstücken, von Gras= und sonstigen Nutzungen. 
c) Den Neubaninspektionen: 
Die Ausführung neuer Bahnen und die Herstellung sonstiger größerer Bauten mit 
den Zuständigkeiten der Bauinspektionen. 
d) Den Maschineninspektionen: 
1. Die Ausführung und Uberwachung des Zugbeförderungs-, Wagenaufsichts= und 
Schiffahrtdienstes, sowie die Uberwachung der Betriebswerkstätten, Maschinenhäuser, Magazine, 
Schiffahrtanlagen und maschinentechnischen Nebenbetriebe. 
2. Die amtliche Kessel-Prüfung im Sinne der K. Allerhöchsten Verordnung vom 
28. Juni 1892, die Anlegung und den Betrieb von Dampfkesseln und Dampfgefäßen 
betreffend (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 439) für ihren Bereich. 
e) Den Werkstätteinspektionen: 
1. Die Unterhaltung und Instandsetzung der Fahrzeuge und die Ausführung der 
vorgeschriebenen Untersuchungen. 
2. Die Prüfung der zur Anlieferung kommenden Werkstättematerialien. 
3. Die amtliche Kessel-Prüfung im Sinne der K. Allerhöchsten Verordnung vom 
28 Juni 1892, die Anlegung und den Betrieb von Dampfkesseln und Dampfgefäßen 
betreffend (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 439) für ihren Bereich. 
f)Denu Schwellenwerkinspektionen: 
1. Die Abnahme der im Schwellenwerk angelieferten Schwellenhölzer, Schwellen und 
Tränkungsstoffe. 
2. Die Herstellung, Tränkung und Verteilung der Schwellen und die Verwertung der 
Nebenerzeugnisse. 
3. Die öffentliche Ausschreibung des Verkaufs der Nebenerzeugnisse und Abfälle und 
die Zuschlagserteilung an den Meistbietenden bis zum Betrage von 15 000 “#. 
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