Nr. 8. 199
6. Die Übergabe, Abnahme und Unterhaltung der bahn= und posteigenen Wohnungen
und die Ausübung der Wohnungsaussicht.
7. Der Abschluß der Verträge über Mietwohnungen.
8. Die Vermietung von Lagerplätzen auf freier Strecke, die Verpachtung von Rest-
grundstücken, von Gras= und sonstigen Nutzungen.
c) Den Neubaninspektionen:
Die Ausführung neuer Bahnen und die Herstellung sonstiger größerer Bauten mit
den Zuständigkeiten der Bauinspektionen.
d) Den Maschineninspektionen:
1. Die Ausführung und Uberwachung des Zugbeförderungs-, Wagenaufsichts= und
Schiffahrtdienstes, sowie die Uberwachung der Betriebswerkstätten, Maschinenhäuser, Magazine,
Schiffahrtanlagen und maschinentechnischen Nebenbetriebe.
2. Die amtliche Kessel-Prüfung im Sinne der K. Allerhöchsten Verordnung vom
28. Juni 1892, die Anlegung und den Betrieb von Dampfkesseln und Dampfgefäßen
betreffend (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 439) für ihren Bereich.
e) Den Werkstätteinspektionen:
1. Die Unterhaltung und Instandsetzung der Fahrzeuge und die Ausführung der
vorgeschriebenen Untersuchungen.
2. Die Prüfung der zur Anlieferung kommenden Werkstättematerialien.
3. Die amtliche Kessel-Prüfung im Sinne der K. Allerhöchsten Verordnung vom
28 Juni 1892, die Anlegung und den Betrieb von Dampfkesseln und Dampfgefäßen
betreffend (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 439) für ihren Bereich.
f)Denu Schwellenwerkinspektionen:
1. Die Abnahme der im Schwellenwerk angelieferten Schwellenhölzer, Schwellen und
Tränkungsstoffe.
2. Die Herstellung, Tränkung und Verteilung der Schwellen und die Verwertung der
Nebenerzeugnisse.
3. Die öffentliche Ausschreibung des Verkaufs der Nebenerzeugnisse und Abfälle und
die Zuschlagserteilung an den Meistbietenden bis zum Betrage von 15 000 “#.
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