Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

Nr. 8. 215 
d) Dem Verlagsamt der Posten und Telegraphen: 
1. Die Beschaffung und Verwaltung der Bayerischen Postwertzeichen und die Verwaltung 
von fremden Wertzeichen. 
2. Die Behandlung der Anträge auf Anbringung des Postwertzeichenstempels auf Brief- 
umschlägen, Postkarten und dergl. 
e) Dem Telegraphenkonstruktionsamt: 
1. Die Prüfung der ausführlichen Entwürfe für oberirdische Telegraphen= und Telephon- 
verbindungsleitungen im Kostenbetrage von über 6000 -“4, zur Erweiterung bestehender 
Ortstelephonnetze im Kostenbetrage von über 10000 K und zur Anderung bestehender 
Netze anläßlich der Verlegung von Unmschaltestellen im Kostenbetrage von über 2000 K. 
2. Die Ausarbeitung der Regelentwürfe und Regelanordnungen für telegraphen- 
und telephontechnische Betriebseinrichtungen, sowie die Prüfung und Begutachtung neuer 
Apparate und Systeme; die Anfertigung von Preislisten und Bedarfszusammenstellungen. 
3. Die Bearbeitung von Entwürfen für größere Telegraphenanstalten, Ortsumschalte- 
und Fernleitungsstellen, sowie die Mitwirkung bei der Ausführung. 
4. Vorbehaltlich der Genehmigung des Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten 
die Vergebung der Baustoffe, Apparate, Batterien, Kabel, Drähte und dergl. und der 
Abschluß der Verträge; die Abrechnung auf Grund der Verträge; die Übernahme und Ver- 
waltung der Baustoffe usw. 
5. Die Verwaltung und Wiederinstandsetzung der von den Oberpostdirektionen ein- 
gelieferten Telegraphen= und Telephonapparate. 
6. Die technische Prüfung der Rechnungen der Oberpostdirektionen. 
7. Die Vornahme elektrotechnischer Versuche. 
f) Der Postanweisungskontrolle: 
1. Die Prüfung der in Bayern ein= und ausbezahlten Postanweisungen, der Post- 
anweisungsannahmebücher und Auszahlungsverzeichnisse. 
2. Die Anfertigung und Prüfung der Postanweisungsauszahlungs-Verzeichnisse im 
Wechselverkehr und der gegenseitigen Aufstellungen im Verkehre mit der Schweiz. 
3. Die Behandlung der Anfragen über Postanweisungen nach und aus dem Ausland 
und der Anträge auf Rückzahlung von unerhobenen Postanweisungsbeträgen an Absender 
in Bayern. 
4. Die Zusammenstellung der Abrechnung über Postanweisungen im inneren Bayerischen 
Verkehr und im Wechselverkehr über die Saldoguthaben aus dem Postanweisungsverkehr mit 
der Schweiz und über die Provisionsanteile aus dem Nachnahmeverkehr mit Ungarn.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.