Nr. 8. 215
d) Dem Verlagsamt der Posten und Telegraphen:
1. Die Beschaffung und Verwaltung der Bayerischen Postwertzeichen und die Verwaltung
von fremden Wertzeichen.
2. Die Behandlung der Anträge auf Anbringung des Postwertzeichenstempels auf Briefumschlägen,
Postkarten und dergl.
e) Dem Telegraphenkonstruktionsamt:
1. Die Prüfung der ausführlichen Entwürfe für oberirdische Telegraphen= und Telephonverbindungsleitungen
im Kostenbetrage von über 6000 -“4, zur Erweiterung bestehender
Ortstelephonnetze im Kostenbetrage von über 10000 K und zur Anderung bestehender
Netze anläßlich der Verlegung von Unmschaltestellen im Kostenbetrage von über 2000 K.
2. Die Ausarbeitung der Regelentwürfe und Regelanordnungen für telegraphenund
telephontechnische Betriebseinrichtungen, sowie die Prüfung und Begutachtung neuer
Apparate und Systeme; die Anfertigung von Preislisten und Bedarfszusammenstellungen.
3. Die Bearbeitung von Entwürfen für größere Telegraphenanstalten, Ortsumschalteund
Fernleitungsstellen, sowie die Mitwirkung bei der Ausführung.
4. Vorbehaltlich der Genehmigung des Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten
die Vergebung der Baustoffe, Apparate, Batterien, Kabel, Drähte und dergl. und der
Abschluß der Verträge; die Abrechnung auf Grund der Verträge; die Übernahme und Verwaltung
der Baustoffe usw.
5. Die Verwaltung und Wiederinstandsetzung der von den Oberpostdirektionen eingelieferten
Telegraphen= und Telephonapparate.
6. Die technische Prüfung der Rechnungen der Oberpostdirektionen.
7. Die Vornahme elektrotechnischer Versuche.
f) Der Postanweisungskontrolle:
1. Die Prüfung der in Bayern ein= und ausbezahlten Postanweisungen, der Postanweisungsannahmebücher
und Auszahlungsverzeichnisse.
2. Die Anfertigung und Prüfung der Postanweisungsauszahlungs-Verzeichnisse im
Wechselverkehr und der gegenseitigen Aufstellungen im Verkehre mit der Schweiz.
3. Die Behandlung der Anfragen über Postanweisungen nach und aus dem Ausland
und der Anträge auf Rückzahlung von unerhobenen Postanweisungsbeträgen an Absender
in Bayern.
4. Die Zusammenstellung der Abrechnung über Postanweisungen im inneren Bayerischen
Verkehr und im Wechselverkehr über die Saldoguthaben aus dem Postanweisungsverkehr mit
der Schweiz und über die Provisionsanteile aus dem Nachnahmeverkehr mit Ungarn.