Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

Nr.  8.  215

d)  Dem  Verlagsamt  der  Posten  und  Telegraphen:

1.  Die  Beschaffung  und  Verwaltung  der  Bayerischen  Postwertzeichen  und  die  Verwaltung
von  fremden  Wertzeichen.

2.  Die  Behandlung  der  Anträge  auf  Anbringung  des  Postwertzeichenstempels  auf  Briefumschlägen,
  Postkarten  und  dergl.

e)  Dem  Telegraphenkonstruktionsamt:

1.  Die  Prüfung  der  ausführlichen  Entwürfe  für  oberirdische  Telegraphen=  und  Telephonverbindungsleitungen
  im  Kostenbetrage  von  über  6000  -“4,  zur  Erweiterung  bestehender
Ortstelephonnetze  im  Kostenbetrage  von  über  10000  K  und  zur  Anderung  bestehender
Netze  anläßlich  der  Verlegung  von  Unmschaltestellen  im  Kostenbetrage  von  über  2000  K.

2.  Die  Ausarbeitung  der  Regelentwürfe  und  Regelanordnungen  für  telegraphenund
  telephontechnische  Betriebseinrichtungen,  sowie  die  Prüfung  und  Begutachtung  neuer
Apparate  und  Systeme;  die  Anfertigung  von  Preislisten  und  Bedarfszusammenstellungen.

3.  Die  Bearbeitung  von  Entwürfen  für  größere  Telegraphenanstalten,  Ortsumschalteund
  Fernleitungsstellen,  sowie  die  Mitwirkung  bei  der  Ausführung.

4.  Vorbehaltlich  der  Genehmigung  des  Staatsministeriums  für  Verkehrsangelegenheiten
die  Vergebung  der  Baustoffe,  Apparate,  Batterien,  Kabel,  Drähte  und  dergl.  und  der
Abschluß  der  Verträge;  die  Abrechnung  auf  Grund  der  Verträge;  die  Übernahme  und  Verwaltung
  der  Baustoffe  usw.

5.  Die  Verwaltung  und  Wiederinstandsetzung  der  von  den  Oberpostdirektionen  eingelieferten
  Telegraphen=  und  Telephonapparate.

6.  Die  technische  Prüfung  der  Rechnungen  der  Oberpostdirektionen.

7.  Die  Vornahme  elektrotechnischer  Versuche.

f)  Der  Postanweisungskontrolle:

1.  Die  Prüfung  der  in  Bayern  ein=  und  ausbezahlten  Postanweisungen,  der  Postanweisungsannahmebücher
  und  Auszahlungsverzeichnisse.

2.  Die  Anfertigung  und  Prüfung  der  Postanweisungsauszahlungs-Verzeichnisse  im
Wechselverkehr  und  der  gegenseitigen  Aufstellungen  im  Verkehre  mit  der  Schweiz.

3.  Die  Behandlung  der  Anfragen  über  Postanweisungen  nach  und  aus  dem  Ausland
und  der  Anträge  auf  Rückzahlung  von  unerhobenen  Postanweisungsbeträgen  an  Absender
in  Bayern.

4.  Die  Zusammenstellung  der  Abrechnung  über  Postanweisungen  im  inneren  Bayerischen
Verkehr  und  im  Wechselverkehr  über  die  Saldoguthaben  aus  dem  Postanweisungsverkehr  mit
der  Schweiz  und  über  die  Provisionsanteile  aus  dem  Nachnahmeverkehr  mit  Ungarn.