Nr. 12.
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b) vor dem mit „Minolite“ beginnenden Absatze:
Luxit I (Gemenge von Ammoniaksalpeter, höchstens 17 Prozent Trini-
trotoluol und höchstens 5 Prozent Holzmehl),
2. Im Eingange der Nr. XXXV9 ist der mit „Silesia“ beginnende Absatz zu
fassen:
Silesia (Gemenge von höchstens 80 Prozent Kaliumchlorat und von
Harz, von dem höchstens 4 Prozent nitriert sein dürfen),
3. In Nr. XIV wird die Ziffer 6, wie folgt, gefaßt:
6. Zur Beförderung von verdichtetem Sauerstoff und verdichtetem Wasserstoff
dürfen statt der nach Ziffer 1 a und b geprüften auch solche Behälter beuutzt
werden, die laut angebrachtem Stempel nach den von der Militärverwaltung
hierfür getroffenen besonderen Vorschriften amtlich geprüft und innerhalb der
letzten 3 Jahre nachgeprüft sind. In diesem Falle dürfen die Gase höchstens
auf 170 Atmosphären verdichtet sein. Bei Behältern, die nach der amtlichen
Prüfung mit einem Betriebsdrucke von höchstens 150 Atmosphären in Anspruch
genommen werden dürfen, ist die Verdichtung der Gase nur bis zu dieser
Grenze zulässig. Im übrigen finden die Vorschriften unter 1 bis 5 Anwendung.
Die Anderungen treten sofort in Kraft.
München, den 17. März 1909.
Allerhöchste Auszeicnungen.
Im Namen Seiner Maoajestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
nachstehende Auszeichnungen zu verleihen:
unterm 5. März 1909:
A. Im Geschäftskreise des K. Oberst-
hofmeisterstabes:
den Verdienstorden vom heiligen Michael
III. Klasse:
dem Kanonikus, K. Geistlichen Rat Karl
Klaiber;
v. Frauendorfer.
die silberne Medaille des Verdienst-
ordens vom heiligen Michael:
dem K. Schloßdiener Jakob Wimmer,
dem K. Zimmerputzer Taver Kimmler,
dem K. Schloßdiener Leo Willkomm in
Aschaffenburg;
die bronzene Medaille des Verdienst-
ordens vom heiligen Michaelr:
dem Gartentaglöhner im K. Englischen
Garten Martin Urban,
dem Gartengehilfen Valentin Heinrich
in Würzburg,
der Taglöhnerin Franziska Büttner in
Nymphenburg: