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Die Distriktspolizeibehörden werden ermächtigt, zu verfügen, daß auf bestimmten Strecken
mit günstigen Gefälls= und Krümmungsverhältnissen, entsprechender Breite und geringem
Verkehr (namentlich von Kraftfahrzeugen) die Beigabe eines Begleiters erst bei Ladungen
von mehr als 12 m Länge erforderlich ist.
München, den 18. März 1909.
v. Brettreich.
Ordens-Verleihungen.
Im Namen Seiner Moajestät des Rönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unterm 25. November 1908
allergnädigst bewogen gefunden, zu Mitgliedern
des Maximiliansordens zu ernennen:
in der Abteilung für Wissenschaft
den ordentlichen Professor an der Univer-
sität Berlin Ir. phil. et jur. Gustav von
Schmoller, Mitglied des Staatsrates und
des Herrenhauses,
den K. K. Hofrat I##r. Vatroslav Ritter
von Jagié, Mitglied des Herrenhauses und
emeritierter Professor in Wien,
den ordentlichen Professor an der Univer-
sität Leipzig, Geheimen Rat Dr. Wilhelm
Wundt,
den Geheimen Regierungsrat Dr. Karl
Justi, ehemal. ordentl. Professor an der
Universität Bonn;
in der Abteilung für Kunst
den ordentlichen Professor an der K. Akademie
der bildenden Künste Ludwig Herterich in
München.
Prädikats-Verleihung.
Im Namen Seiner Majestät des flönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unterm 28. Februar 1909
allergnädigst bewogen gefunden, der Oberhof-
meisterin Ihrer Königlichen Hoheit der
Prinzessin Arnulf von Bayern Luise Gräfin
von Tauffkirchen zu Guttenburg
auf )bm das Prädikat „Exzellenz“ ge-
bührenfrei zu verleihen.
Erhebung in den Adelgstand.
Im Uamen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben geruht, den Rentier Friedrich Schoen
in München mit Diplom vom 10. März 1909
in den erblichen Adelsstand des Königreichs
zu erheben.