Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

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Die Distriktspolizeibehörden werden ermächtigt, zu verfügen, daß auf bestimmten Strecken 
mit günstigen Gefälls= und Krümmungsverhältnissen, entsprechender Breite und geringem 
Verkehr (namentlich von Kraftfahrzeugen) die Beigabe eines Begleiters erst bei Ladungen 
von mehr als 12 m Länge erforderlich ist. 
München, den 18. März 1909. 
v. Brettreich. 
Ordens-Verleihungen. 
Im Namen Seiner Moajestät des Rönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unterm 25. November 1908 
allergnädigst bewogen gefunden, zu Mitgliedern 
des Maximiliansordens zu ernennen: 
in der Abteilung für Wissenschaft 
den ordentlichen Professor an der Univer- 
sität Berlin Ir. phil. et jur. Gustav von 
Schmoller, Mitglied des Staatsrates und 
des Herrenhauses, 
den K. K. Hofrat I##r. Vatroslav Ritter 
von Jagié, Mitglied des Herrenhauses und 
emeritierter Professor in Wien, 
den ordentlichen Professor an der Univer- 
sität Leipzig, Geheimen Rat Dr. Wilhelm 
Wundt, 
den Geheimen Regierungsrat Dr. Karl 
Justi, ehemal. ordentl. Professor an der 
Universität Bonn; 
  
in der Abteilung für Kunst 
den ordentlichen Professor an der K. Akademie 
der bildenden Künste Ludwig Herterich in 
München. 
Prädikats-Verleihung. 
Im Namen Seiner Majestät des flönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unterm 28. Februar 1909 
allergnädigst bewogen gefunden, der Oberhof- 
meisterin Ihrer Königlichen Hoheit der 
Prinzessin Arnulf von Bayern Luise Gräfin 
von Tauffkirchen zu Guttenburg 
auf )bm das Prädikat „Exzellenz“ ge- 
bührenfrei zu verleihen. 
Erhebung in den Adelgstand. 
Im Uamen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben geruht, den Rentier Friedrich Schoen 
in München mit Diplom vom 10. März 1909 
in den erblichen Adelsstand des Königreichs 
zu erheben.
	        
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