Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

Nr. 14. 279 
Beilage 1. 
  
Musterpachtvertrag. 
N. N., welchem das Fischereirecht in 
zusteht, verpachtet hiemit sein Fischereirecht an . .’««) 
unter nachstehenden Bedingungen: 
§ 1. 
Das gepachtete Fischwaffe erstreckt sich von 
bis . ... mderGemarkung. 
§2. 
Die Pachtzeit beträgt. Jahre.) 
Sie beginnt am. . .. 
und endigt am 
§ 3. 
Der jährliche Pachtschilling beträgt .M (m. W.) und ist 
am Schlusse jedes Kalenderjahres (oder am jedes Jahres) 
an den Verpächter zu zahlen. 
84. 
Wenn ohne Verschulden des Pächters durch äußere Einwirkungen auf das Fischwasser 
eine wesentliche Verringerung oder Vernichtung des Fischereiertrags stattgefunden hat, so 
kann entsprechender Nachlaß des Pachtschillings verlangt werden. 
85. 
Der Pächter ist befugt, die Fischerei in dem oben bezeichneten Fischwasser nach ihrem 
ganzen Umfang auszuüben, der Verpächter verzichtet während der Pachtzeit auf jede Art 
der Fischereiausübung in dem verpachteten Gewässer, insbesondere auch auf die Erteilung 
von Erlaubnisscheinen. 
§ 6. 
Der Pächter hat bei der Ausübung der Fischerei die bestehenden Bestimmungen genau 
einzuhalten und die zur Fischerei erforderlichen Gerätschaften auf eigene Kosten anzuschaffen 
und zu unterhalten. 
  
*) Nicht mehr als drei Pächter. 
##)10 Jahre ist die Mindestdauer. 
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