Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

Nr. 18. 351 
B. Schießmittel. 
I. und II. Rauchschwache gelatinierte nitroglyzerinfreie Nitrozellulosepulver und nitro- 
glyzerinhaltige Nitrozellulosepulver. 
Die Prüfung muß sich erstrecken auf: 
1. die zur Herstellung der Pulver dienenden Ausgangsstoffe, und zwar: 
a) die Nitrozellulose. Sie muß von bester Beschaffenheit sein und folgen- 
den Stabilitätsbedingungen genügen: 
a) die Abspaltung von Stickoryd bei 1320 C darf für 1 g Nitrozellulose 
nicht mehr als 3 com betragen; 
6) die Verpuffungstemperatur der Nitrozellulose muß über 180 ° C liegen; 
b) das Nitroglyzerin. Es muß von bester Beschaffenheit, insbesondere voll- 
ständig säurefrei sein; 
2. die fertigen Pulver. Sie müssen, sofern sie nach den Vorschriften für die 
Schießmittel der 1. Gruppe befördert werden sollen, gelatiniert sein und 
folgenden Anforderungen entsprechen: 
a) Nitrozellulosepulver müssen eine Verpuffungstemperatur von mindestens 170 0 
haben und bei der Stabilitätsprüfung mindestens 1 Stunde auf 1320er- 
hitzt werden können, ohne deutlich erkennbare gelbrote Dämpfe abzuspalten. 
b) Nitroglyzerinhaltige Nitrozellulosepulver müssen eine Verpuffungstemperatur von 
mindestens 1600 C haben und bei der Stabilitätsprüfung mindestens 1½ 
Stunden auf 1200 erhitzt werden können, ohne deutlich erkennbare gelb- 
rote Dämpfe abzuspalten. 
c) Nitrozellulosepulver und nitroglyzerinhaltige Nitrozellulosepulver dürfen bei der 
Trauzl'schen Bleiblockprobe im Vergleiche mit einem nitroglyzerinhaltigen 
Nitrozellulose-Würfelpulver von 2 mm Seitenlänge (aus 60 Prozent Nitro- 
zellulose (/12 Prozent Stickstoffgehalt) und 40 Prozent Nitroglyzerin bestehend) 
eine höchstens 10 Prozent stärkere Ausbauchung ergeben als dieses. 
Zu 1a). Prüfung der Nitrozellulose. 
a) Prüfung auf Neigung zur Stickoxydabspaltung. 
Eine bestimmte Menge getrockneter Nitrozellulose wird während einiger Zeit 
auf 1320 C erhitzt, die dabei abgespaltenen Stickoxyde werden quantitativ bestimmt. 
Der zur Prüfung zu benutzende Apparat ist nachstehend dargestellt: 
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