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Schwefelsäure fertig getrocknet. Die Nitrozellulose darf nicht mehr als 1 Prozent Feuchtigkeit enthalten.
Dies ist durch zweistündiges Trocknen einer besonderen Probe von 2 g bei 1000 zu ermitteln.
Ausführung der Prüfung. 2 g der getrockneten Nitrozellulose werden mittels
eines Metalltrichters in das Erhitzungsrohr gebracht. Die an den oberen Wandungen
haftenden Teilchen werden durch Klopfen oder mittels Federfahne beseitigt. Der einge-
schliffene Stopfen des Aufsatzes wird, sorgfältig gefettet, in das Einsatzrohr gesetzt, der Auf-
satz mit Wasser gefüllt und das Rohr in die zuvor aus 1320 C angeheizte Vorrichtung ge-
bracht. Nach 2 Stunden werden die Röhren aus der Vorrichtung herausgenommen. Infolge
der Abkühlung steigt das Wasser aus dem Aufsatz in das Innere und durchtränkt die Nitro-
zellulose. (Bei Anwendung des Kugelaufsatzes ist es, um das Einfließen des vorgelegten
Wassers in die Erhitzungsröhre zu bewirken, erforderlich, nach Beendigung des Erhitzens
etwas Wasser nachzugießen.) Hierauf wird bei gleichzeitigem Ausspülen des Aufsatzes bis
zur Marke aufgefüllt und kräftig durchgeschüttelt. Der Röhreninhalt wird durch ein trockenes
Filter in ein Kölbchen filtriert. Mit 25 cem des Filtrats wird dann nach Zusatz von
1 cem ½ Norm-Kaliumpermanganat der Stickstoff nach der Methode von Schulze-Tiemann
(Schlösing) bestimmt. Hierbei wird zum Auffangen des Gases zweckmäßig ein Meßrohr benutzt,
dessen oberer Teil (10 cem) einen geringeren Durchmesser hat, so daß mit Genauigkeit zehntel
Kubikzentimeter abgelesen werden können. Die abgelesenen Kubikzentimeter Stickoxyd werden
unter Berücksichtigung des Wasserdampfdrucks auf 0°% und 760 mm Barometerhöhe reduziert.
8) Bestimmung der Verpuffungstemperatur.
Wie unter A. IV. zu 1)).
Zu 1b). Prüfung des Nitroglyzerins.
a)Verhalten gegenüber Lackmuspapier.
1 cem Nitroglyzerin wird mit 3 cem destilliertem Wasser geschüttelt und
mit empfindlichem, blauem Lackmuspapier geprüft. Das Papier darf nicht rot
gefärbt werden.
8) Verhalten gegenüber Jodzinkstärkepapier bei 800.
1 g Nitroglyzerin ist zu prüfen. Innerhalb 10 Minuten darf keine
Violettfärbung des Testpapiers eintreten.
Zu 2. Prüfung des fertigen Puloers.
a) Stabilitätsprüfung.
1 g Pulver wird in einer starkwandigen Glasröhre von 350 mm Länge
und 19,5 bis 20 mm äußerem Durchmesser auf 130 bis 1320 C (Nitrozellulose-
pulver) oder auf 1200% C (nitroglyzerinhaltige Nitrozellulosepulver) erhitzt. Die
Erhitzung wird in der unter 1 a) beschriebenen Vorrichtung mit der Abänderung,
daß an Stelle des Kugelaufsatzes das Rohr mit einem Korken verschlossen ist,