Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

Nr.  18.

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vorgenommen.  Es  kommt  darauf  an,  die  Zeit  festzustellen,  nach  deren  Verlauf
im  durchfallenden  Lichte  gelbrote  Dämpfe  bemerkbar  werden.

b)  Verpuffungstemperatur.  "

Ausführung  wie  unter  A.  IV.  zu  1b).

Das  Pulver  soll  möglichst  in  der  Form,  in  der  es  hergestellt  ist,  geprüft
werden.  Danach  ist  zum  Beispiel  vorheriges  Mahlen  nicht  gestattet.

c)  Trauzl'sche  Bleiblockprobe.

Die  Untersuchung  geschieht  nach  den  vom  V.  Internationalen  Kongreß  für
angewandte  Chemie  getroffenen  Vereinbarungen  derart,  daß  10  g  des  Pulvers
in  einem  Bleizylinder  von  200  mm  Höhe  und  200  mm  Durchmesser,  der  mit
einer  zylindrischen,  125  mm  tiefen  und  25  mm  weiten  Ausbohrung  versehen
ist,  gezündet  werden.  Die  Zündung  erfolgt  vermittels  einer  Sprengkapsel  von
O,  8  Ladung  mit  elektrischer  Zündung.  Das  Pulver  wird  in  Zinnfolie,  von
der  das  Quadratmeter  80—100  g  wiegt,  eingewickelt,  mit  Sprengkapsel  und
elektrischer  Zündung  versehen,  in  das  Bohrloch  eingeführt  und  der  übrigbleibende
Hohlraum  mit  scharf  getrocknetem  Quarzsande  von  etwa  O,  mm  Korngröße  ausgefüllt.

Der  durch  die  Explosion  des  Pulvers  gebildete  Hohlraum  wird  mit  Wasser
ausgemessen.  Die  verbrauchte  Anzahl  Kubikzentimeter  ergibt  nach  Abzug  des
ursprünglichen  Bohrlochinhalts  das  Maß  für  die  Wirkung  des  Pulovers.

III.  Schwarzpulver.“)
C.  Andere  explosionsfähige  Stoffe.

Sie  dürfen  in  trockenem  Zustande,  den  nachstehenden  Versuchen  unterworfen,
sich  nicht  gefährlicher  erwiesen  haben  als  gepulverte,  reine  Pikrinsäure  (Erstarrungspunkt
  nicht  unter  1200  C).

Die  Prüfung  muß  sich  erstrecken  auf:

1.  Verhalten  gegen  mechanische  Einwirkung,
2.  Verhalten  bei  Zündung.

Zu  1.  Verhalten  gegen  mechanische  Einwirkung.?

O,s  g  werden  in  Stanniol  (Zinnfolie)  eingeschlagen,  auf  einen  Messingklotz
gelegt,  der  auf  einer  festen  Steinunterlage  ruht.  Auf  diese  Probe  wird  ein  scharfkantiger
  Eisenstab  mit  einer  unteren  Schlagfläche  von  einem  QOuadratzentimeter
gesetzt  und  auf  ihn  werden  mit  einem  mindestens  1  kg  schweren  eisernen  Hammer
fünf  starke  Schläge  ausgeführt.  Dieser  Versuch  wird  5  mal  vorgenommen.

Zu  2.  Verhalten  bei  Zündung.

Wie  unter  A.  I.  zu  5  a)  und  b).

 

*)  Besondere  Prüfungsvorschriften  für  als  Schießmittel  verwendetes  Schwarzpulver  sind  vom  Reichs-Eisenbahnamte

  nicht  erlassen.