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Nr. 4/6Gp. Augsbg. Lokalbahn.
Bekanntmachung, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Eisenbahn—
Aktiengesellschaft Augsburger Lokalbahn in Augsburg betreffend.
K. Staatsministerium des Königlichen Hanses und des Äußern,
K. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten.
Durch die im Einverständnisse mit den K. Staatsministerien der Justiz und der
Finanzen ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß 8 795 des Bürgerlichen
Gesetzbuches und § 9 der Zuständigkeits-Verordnung vom 24. Dezember 1899 mit 8 2
Abs. 3 der Königlich Allerhöchsten Verordnung vom 14. Dezember 1903, die Errichtung
eines Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten betreffend, sowie mit 8 1 Buch-
stabe a und c, dann 8§ 2 der Königlich Allerhöchsten Verordnung vom 10. November 1904,
die Formation der Staatsministerien betreffend, (Ges. u. Verordn.-Bl. 1899 S. 1229,
1903 S. 672 und 1904 S. 567) der Eisenbahn-Aktiengesellschaft Augsburger Lokalbahn
in Augsburg die Genehmigung zur Ausgabe vierprozentiger Schuldverschreibungen auf den
Inhaber im Gesamt-Neunwerte von 500 000 Mark, eingeteilt in 400 Stück zu 1000 A
und 200 Stück zu 500 -, halbjährig am 1. Februar und 1. August verzinslich, erteilt.
München, den 12. Juli 1909.
. A.
v. Frauendorfer. Miuniseriaiitebr v. Rauck.
Ferner haben Sich Seine Königliche
Hoheit unterm gleichen Datum allergnädigst
bewogen gefunden, dem Haushofmeister Seiner
Königlichen Hoheit des Prinzen Ludwig von
Bayern Ferdinand Fick das Verdienstkrenz
des Ordens vom hl. Michael, sodann den
Lakaien Robert Schreyer, Joseph Kipfels-
berger, Wilhelm Engel, Friedrich Bösen-
ecker und Georg Stemmer, sowie dem
Leibkutscher Joseph Zollitsch und dem Haus-
diener Franz Hogen, sämtliche in Diensten
Ordens-Verleihungen.
Im Namen Seiner Majestät des fKönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unterm 27. Juni 1909 aller-
gnädigst bewogen gefunden, dem K. Kämmerer
und Obersten z. D. Hans Freiherrn von
Laßberg, Hofmarschall Seiner Königlichen
Hoheit des Prinzen Ludwig von Bayern den
Verdienstorden vom hl. Michael IlI. Klasse
zu verleihen.
Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Ludwig
von Bayern, die silberne Medaille des Ver-
dienstordens vom hl. Michael zu verleihen.