Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

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Nr.  4/6Gp.  Augsbg.  Lokalbahn.

Bekanntmachung,  die  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  durch  die  Eisenbahn—
Aktiengesellschaft  Augsburger  Lokalbahn  in  Augsburg  betreffend.

K.  Staatsministerium  des  Königlichen  Hanses  und  des  Äußern,
K.  Staatsministerium  für  Verkehrsangelegenheiten.

Durch  die  im  Einverständnisse  mit  den  K.  Staatsministerien  der  Justiz  und  der
Finanzen  ergangene  Entschließung  vom  Heutigen  wurde  gemäß  8  795  des  Bürgerlichen
Gesetzbuches  und  §  9  der  Zuständigkeits-Verordnung  vom  24.  Dezember  1899  mit  8  2
Abs.  3  der  Königlich  Allerhöchsten  Verordnung  vom  14.  Dezember  1903,  die  Errichtung
eines  Staatsministeriums  für  Verkehrsangelegenheiten  betreffend,  sowie  mit  8  1  Buchstabe
  a  und  c,  dann  8§  2  der  Königlich  Allerhöchsten  Verordnung  vom  10.  November  1904,
die  Formation  der  Staatsministerien  betreffend,  (Ges.  u.  Verordn.-Bl.  1899  S.  1229,
1903  S.  672  und  1904  S.  567)  der  Eisenbahn-Aktiengesellschaft  Augsburger  Lokalbahn
in  Augsburg  die  Genehmigung  zur  Ausgabe  vierprozentiger  Schuldverschreibungen  auf  den
Inhaber  im  Gesamt-Neunwerte  von  500  000  Mark,  eingeteilt  in  400  Stück  zu  1000  A
und  200  Stück  zu  500  -,  halbjährig  am  1.  Februar  und  1.  August  verzinslich,  erteilt.

München,  den  12.  Juli  1909.

.  A.
v.  Frauendorfer.  Miuniseriaiitebr  v.  Rauck.

Ferner  haben  Sich  Seine  Königliche
Hoheit  unterm  gleichen  Datum  allergnädigst
bewogen  gefunden,  dem  Haushofmeister  Seiner
Königlichen  Hoheit  des  Prinzen  Ludwig  von
Bayern  Ferdinand  Fick  das  Verdienstkrenz
des  Ordens  vom  hl.  Michael,  sodann  den
Lakaien  Robert  Schreyer,  Joseph  Kipfelsberger,
  Wilhelm  Engel,  Friedrich  Bösenecker
  und  Georg  Stemmer,  sowie  dem
Leibkutscher  Joseph  Zollitsch  und  dem  Hausdiener
  Franz  Hogen,  sämtliche  in  Diensten

Ordens-Verleihungen.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  fKönigs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  unterm  27.  Juni  1909  allergnädigst
  bewogen  gefunden,  dem  K.  Kämmerer
und  Obersten  z.  D.  Hans  Freiherrn  von
Laßberg,  Hofmarschall  Seiner  Königlichen
Hoheit  des  Prinzen  Ludwig  von  Bayern  den

Verdienstorden  vom  hl.  Michael  IlI.  Klasse
zu  verleihen.

Seiner  Königlichen  Hoheit  des  Prinzen  Ludwig
von  Bayern,  die  silberne  Medaille  des  Verdienstordens
  vom  hl.  Michael  zu  verleihen.