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Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds
für das Jahr 1907.
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1907
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das
Kreisamtsblatt bereits veröffentlicht.
II.
Steuerprinzipale für das Jahr 1909.
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirkes Oberbayern beträgt für das Jahr 1909
15 285 635 —X, wovon ein Steuerprozent auf 152 856 —KXK sich berechnet.
III.
Kreisausgaben und Kreiseinnahmen für das Jahr 1909.
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen
erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
IV.
Auf die durch den Landrat bei Prüfung des Voranschlags gestellten Anträge und
gefaßten Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung.
1. Dem Beschlusse des Landrats über die Bewilligung persönlicher Zulagen an das
nichtständige Lehrpersonal der Volksschulen in Gemeinden unter 10 000 Einwohnern erteilen
Wir gerne Unsere Genehmigung.
2. Gerne genehmigen Wir die Beschlüsse des Landrates, durch die aus Kreisfonds
erheblich vermehrte Mittel für Freiplätze in der Zentralanstalt für Erziehung und Bildung
krüppelhafter Kinder in München und die auf den Kreis treffende Beitragsleistung zur Ver-
zinsung und Tilgung eines Bauanlehens für das projektierte neue Anstaltsgebäude bereit
gestellt worden sind. Wir beauftragen das Staatsministerium des Innern für Kirchen-
und Schulangelegenheiten die zur Verwirklichung des Bauprojektes noch erforderlichen Ver-
handlungen zu führen.
3. Der Beschluß des Landrates auf UÜbernahme der Kosten für die Wendung der
laufenden Baureparaturen an den Raalschulgebäuden außerhalb der Stadt München auf
den Kreis wird mit dem Beifügen genehmigt, daß hiedurch eine Anderung in dem recht-
lichen Charakter der in Frage stehenden Realschulen nicht eintritt.