Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

460 
1 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1907. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1907 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreisamtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1909. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirkes Oberbayern beträgt für das Jahr 1909 
15 285 635 —X, wovon ein Steuerprozent auf 152 856 —KXK sich berechnet. 
III. 
Kreisausgaben und Kreiseinnahmen für das Jahr 1909. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen 
erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die durch den Landrat bei Prüfung des Voranschlags gestellten Anträge und 
gefaßten Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung. 
1. Dem Beschlusse des Landrats über die Bewilligung persönlicher Zulagen an das 
nichtständige Lehrpersonal der Volksschulen in Gemeinden unter 10 000 Einwohnern erteilen 
Wir gerne Unsere Genehmigung. 
2. Gerne genehmigen Wir die Beschlüsse des Landrates, durch die aus Kreisfonds 
erheblich vermehrte Mittel für Freiplätze in der Zentralanstalt für Erziehung und Bildung 
krüppelhafter Kinder in München und die auf den Kreis treffende Beitragsleistung zur Ver- 
zinsung und Tilgung eines Bauanlehens für das projektierte neue Anstaltsgebäude bereit 
gestellt worden sind. Wir beauftragen das Staatsministerium des Innern für Kirchen- 
und Schulangelegenheiten die zur Verwirklichung des Bauprojektes noch erforderlichen Ver- 
handlungen zu führen. 
3. Der Beschluß des Landrates auf UÜbernahme der Kosten für die Wendung der 
laufenden Baureparaturen an den Raalschulgebäuden außerhalb der Stadt München auf 
den Kreis wird mit dem Beifügen genehmigt, daß hiedurch eine Anderung in dem recht- 
lichen Charakter der in Frage stehenden Realschulen nicht eintritt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.