Tit.
531
Vortrag
Festgesetzter
Betrag
10
—
1
Pensionen und Alimentationen:
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die
bereits vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quies-
ziert waren .
b) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals
und zwar:
aa) Zuschuß an die Kreis- Pensionsanstalt für dienst-
unfähige Lehrpersonen:
a) aus Zentralfonds
6) aus Kreisffonds
bb) Pensionszulagen nach einem Driltel der zuletzt be-
zogenen Dienstalters-Zulagen aus Zentralsonds
bc) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pen-
sionierten Lehrpersonen und zur Gewährung von Zu-
schüssen an die Pensions= und Relikten-Unterstützungs-
Zuschußkasse für das an gemeindlichen Pensionsein-
richtungen nicht teilnehmende Lehrpersonal
I) Unterstützungs-Beiträge für die Hinterbliebenen der Volks-
schullehrer:
aa) aus Zentralfonds:
a) im allgemeinen
6) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896
zugegangenen Lehrer-Relikten und zur Gewährung
von Zuschüssen an die Pensions= und Relikten-
Unterstützungs-Zuschußkasse für das an gemeind-
lichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende
Lehrpersonal .
y)fürdürfttgedem Unterstutzunqsalter entwachsene
Lehrerwaisen
bb) aus Kreisfonds:
d) Zuschuß an den Kreisverein zur Unterstützung der Hinter-
bliebenen der Volksschullehrer
aa) im allgemeine
bb) besonderer Zuschuß an denselben zur Ergänzung des
Stammvermögens
cc) Zuschuß an denselben für oberfränkische Lehrerwaisen
e) Zuschuß an das bayerische Lehrer-Waisenstift
Unterstützungen für dürftige Schulamtszöglinge und Schul- Prakti-
kanten:
Zur Gewährung von Unterstützungen an:
a) dürftige Schulamtszöglinge (Schulpräparanden)
b) dürftige Schulpraktikanten .
c) dürftige Schulamtszöglinge an efemüche und w
Lehrerinnen-Bildungsanstalten
34 048—
3 500
I
!
s
118 830 —
5 000 —
1 000 —
1990 —
87