Nr. 36. 543
Lehrpersonen und über die Erhöhung des Zuschusses an den Kreisverein zur Unterstützung
der Hinterbliebenen der Volksschullehrer erteilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
2. Der vom Landrate beschlossenen Bereitstellung erheblich vermehrter Mittel für den
Betrieb der Kreistaubstummenanstalt in Nürnberg und für die Unterstützung von Zöglingen
der Taubstummenanstalten und Taubstummenschulen dann dem Beschlusse des Landrats
hinsichtlich der Bezüge des Lehrpersonals der Kreistaubstummenanstalt wird die Genehmigung
erteilt.
3. Der Landrat hat den auf den Kreis treffenden Jahresbeitrag zur Verzinsung und
Tilgung des Bauanlehens für das projektierte neue Gebäude der Zentralanstalt für Erziehung
und Bildung krüppelhafter Kinder in München unter der Bedingung bewilligt, daß auch die
andern Kreisgemeinden in einem entsprechenden Verhältnis dabei mitwirken. Diese Bedingung
ist für das Jahr 1909 nicht erfüllt worden. Die Teilnahme des Kreises an den mit dem
Anstaltsneubau projektierten Einrichtungen für eine vermehrte und verbesserte Krüppelfürsorge
wird die bedingungslose Bewilligung des treffenden Beitrags für die Dauer des Bedarfs
zur Voraussetzung haben.
Indem wir die Bereitwilligkeit des Landesrats zu Leistungen für den wohltätigen Zweck
gerne anerkennen, beauftragen Wir das Staatsministerium des Innern für Kirchen= und
Schulangelegenheiten die zur Verwirklichung des Projektes noch erforderlichen weiteren Ver-
handlungen zu führen.
4. Die auf die Herstellung neuer Anstaltsgebäude für die Kreislandwirtschaftsschule
bezüglichen Beschlüsse des Landrates werden genehmigt. Die Kreisregierung wird beauftragt,
die zum Vollzuge der Landratsbeschlüsse und zur Ausführung des Projekts noch erforderlichen
Verhandlungen zu pflegen und nach Art. 33 und 34 des Landratsgesetzes hiebei den Landrats-
ausschuß gutachtlich zu hören. Dabei verweisen Wir auf die Entschließung des Staats-
ministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 5. Mai 1909 Nr. 9742.
5. Die Beschlüsse über Abfindung des Industrie= und Kulturvereines und über Grund-
erwerb aus Anlaß der Verlegung der Kreislandwirtschaftsschule Lichtenhof werden genehmigt.
6. Von dem Beschluß des Landrates über die Errichtung einer Kreisgeflügelanstalt in
Erlangen wurde mit besonderer Befriedigung Kenntnis genommen.
7. Der Beschluß des Landrats, für das bayerische Gewerbemuseum (nun die bayerische
Landesgewerbeanstalt) in Nürnberg 10 00 A zu bewilligen, wird unter dem Ausdruck der
Anerkennung genehmigt.
8. Hinsichtlich der Irrenpflege verweisen Wir auf Unsere Entschließung vom
30. Dezember 1908; im übrigen erteilen Wir den auf Wohltätigkeit bezüglichen Beschlüssen
gerne Unsere Genehmigung.