Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

Nr. 36. 543 
Lehrpersonen und über die Erhöhung des Zuschusses an den Kreisverein zur Unterstützung 
der Hinterbliebenen der Volksschullehrer erteilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
2. Der vom Landrate beschlossenen Bereitstellung erheblich vermehrter Mittel für den 
Betrieb der Kreistaubstummenanstalt in Nürnberg und für die Unterstützung von Zöglingen 
der Taubstummenanstalten und Taubstummenschulen dann dem Beschlusse des Landrats 
hinsichtlich der Bezüge des Lehrpersonals der Kreistaubstummenanstalt wird die Genehmigung 
erteilt. 
3. Der Landrat hat den auf den Kreis treffenden Jahresbeitrag zur Verzinsung und 
Tilgung des Bauanlehens für das projektierte neue Gebäude der Zentralanstalt für Erziehung 
und Bildung krüppelhafter Kinder in München unter der Bedingung bewilligt, daß auch die 
andern Kreisgemeinden in einem entsprechenden Verhältnis dabei mitwirken. Diese Bedingung 
ist für das Jahr 1909 nicht erfüllt worden. Die Teilnahme des Kreises an den mit dem 
Anstaltsneubau projektierten Einrichtungen für eine vermehrte und verbesserte Krüppelfürsorge 
wird die bedingungslose Bewilligung des treffenden Beitrags für die Dauer des Bedarfs 
zur Voraussetzung haben. 
Indem wir die Bereitwilligkeit des Landesrats zu Leistungen für den wohltätigen Zweck 
gerne anerkennen, beauftragen Wir das Staatsministerium des Innern für Kirchen= und 
Schulangelegenheiten die zur Verwirklichung des Projektes noch erforderlichen weiteren Ver- 
handlungen zu führen. 
4. Die auf die Herstellung neuer Anstaltsgebäude für die Kreislandwirtschaftsschule 
bezüglichen Beschlüsse des Landrates werden genehmigt. Die Kreisregierung wird beauftragt, 
die zum Vollzuge der Landratsbeschlüsse und zur Ausführung des Projekts noch erforderlichen 
Verhandlungen zu pflegen und nach Art. 33 und 34 des Landratsgesetzes hiebei den Landrats- 
ausschuß gutachtlich zu hören. Dabei verweisen Wir auf die Entschließung des Staats- 
ministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 5. Mai 1909 Nr. 9742. 
5. Die Beschlüsse über Abfindung des Industrie= und Kulturvereines und über Grund- 
erwerb aus Anlaß der Verlegung der Kreislandwirtschaftsschule Lichtenhof werden genehmigt. 
6. Von dem Beschluß des Landrates über die Errichtung einer Kreisgeflügelanstalt in 
Erlangen wurde mit besonderer Befriedigung Kenntnis genommen. 
7. Der Beschluß des Landrats, für das bayerische Gewerbemuseum (nun die bayerische 
Landesgewerbeanstalt) in Nürnberg 10 00 A zu bewilligen, wird unter dem Ausdruck der 
Anerkennung genehmigt. 
8. Hinsichtlich der Irrenpflege verweisen Wir auf Unsere Entschließung vom 
30. Dezember 1908; im übrigen erteilen Wir den auf Wohltätigkeit bezüglichen Beschlüssen 
gerne Unsere Genehmigung.
	        
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