Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

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9. Auf die Beschlüsse des Landrats zum Vollzuge der Artikel 188 und 189 des 
Beamtengesetzes haben Wir bereits Unsere Entschließungen erteilt. Wir sprechen dem 
Landrate gerne Unsere Anerkennung für die Bereitwilligkeit aus, mit der er den erforderlichen 
Mehrbedarf zur Verfügung gestellt hat. 
10. Den auf den allgemeinen Reservefonds überwiesenen Willigungen des Landrats 
erteilen Wir Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für 
die ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Anerkennung 
aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade. 
Wildenwart, den 26. Juli 1909. 
Luitpold, 
Prinz von Gayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Podewils. Dr. v. Wehner. v. Pfaff. v. Srettreich. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrat v. Schreiber.
	        
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