Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

  
  
  
  
  
  
  
  
Festgesetzter 
Kap. 85 Vortrag Betrag 
1 
II. Abschnitt. 
. . 
Kreis-Einnahmen. 
Zuschüsse aus der Staatskasse. 
1 
A. Zuschüsse aus Zentralfonds für Erziehung und 
Bildung. 
1 Lateinschulen. I 
l«1AufspeztellenRechtgnteln und Bewilligungen beruhende Fundations- 
I beiträge 235,71 
2Aus der Kreisschuldotation — — 
Süme 7 1. 23571 
2 Gewerblich-technische Schulen. 6 
Zuschuß für die Kreisoberrealschule in Würzburg 24 558 
# Volksschulen. « 
3 1| Die auf speziellen Rechtstiteln und Bewillgungen beruhenden Fun- 
dationsbeiträge . 25 860 92 
2|Nach Anfall zahlbare Bauausgaben 168.63 
3| Kreisschuldotation und zwar: 
  
  
5 
6 
0 
  
a) Seitherige Kreisschuldotation . 
h) Neue Kreisschuldotation behufs Unterstützung der mit Schul- 
lasten überbürdeten Gemeinden 
Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 Ziff. 2 und 
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, für Gemeinden 
mit weniger als 10000 Einwohnen 
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 und 
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks- 
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen 
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des 
Schulbedarfgesetzes — Kap III § 1 Tit. Ca der Kreisausgaben 
Zuschuß nach Art. 16 Abs. 2 Ziff. 4 des Schulbedarfgesetzes vom 
28. Juli 1002 
Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der 
Gemeinden bis zu 10000 Eiuwohnern — Gap. III 5 1 Tit. 3 
der Kreisausgaben) . 
a) Zuschuß an die Kreispensionsanftalt für dienstunfähige Lehr- 
personen 
b) Pensionszulagen nach einem 
Dienstalterszulagen 
.) Zur Unterstützung der vor dem 1. Jannar 1896 pensionierten Lehr- 
personen und zur Gewährung von Zuschüssen an die Pensions- 
und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse für das an gemeind- 
lichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende Lehrpersonal 
—— – — *— . 
Drittel der zuletzt bezogenen 
  
4433 86 
101 600|— 
247 506 „7 
75 59764 
1 
320 000— 
551 774 78 
1 
143 920·— 
12 408 — 
———.
	        
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