Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

Nr. 36. 573 
IV. 
Auf die durch den Landrat bei Prüfung des Voranschlags gestellten Anträge und 
gefaßten Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung. 
1. Die Beschlüsse des Landrates hinsichtlich der Bezüge der Lehrer der Kreistaub- 
stummenanstalt in Augsburg werden genehmigt. 
2. Der Landrat hat den auf den Kreis treffenden Jahresbeitrag zur Verzinsung und 
Tilgung des Bauanlehens für das projektierte neue Gebäude der Zentralanstalt für Erziehung 
und Bildung krüppelhafter Kinder in München nur unter der Bedingung bewilligt, daß an 
der Deckung des vollen Aufwandes für die Verzinsung und Tilgung des Anlehens auch die 
übrigen Kreisgemeinden sich beteiligen. Diese Bedingung ist für das Jahr 1909 nicht 
vollständig erfüllt worden. Die Teilnahme des Kreises an den mit dem Anstaltsneubau 
projektierten Einrichtungen für eine vermehrte und verbesserte Krüppelfürsorge wird die 
bedingungslose Bewilligung des treffenden Beitrags für die Dauer des Bedarfs zur Voraus- 
setzung haben. Indem Wir die Bereitwilligkeit des Landrates zu Leistungen für den wohl- 
tätigen Zweck gerne anerkennen, beauftragen Wir das Staatsministerium des Innern für 
Kirchen= und Schulangelegenheiten, die zur Verwirklichung des Projektes noch erforderlichen 
weiteren Verhandlungen zu führen. 
3. Die Beschlüsse des Landrates hinsichtlich der Verwendung der im Kreisvoranschlage 
vorgesehenen Mittel zu Stipendien für Besucher der Akademie für Landwirtschaft und Brauerei, 
der Brennereischule, der Gartenbauschule und der Molkereischule in Weihenstephan, dann der 
Viehhaltungs= und Molkereischule in Gaishof bei Memmingen erhalten die Genehmigung. 
4. Dem Beschlusse des Landrats über die Gewährung widerruflicher Gehaltszulagen 
an das gesamte nicht definitiv angestellte weltliche Lehrpersonal der Volksschulen in Gemeinden 
mit oder ohne Ortsstatut erteilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
5. Den Beschlüssen des Landrats zum Vollzuge der Artikel 188 und 189 des Beamten- 
gesetzes sowie über die Regelung der Gehalts= und Pensionsverhältnisse der Hauptlehrer an 
den gewerblichen Tagesfortbildungsschulen haben Wir bereits Unsere Genehmigung erteilt 
und sprechen dem Landrate für die bereitwillige Ubernahme der erforderlichen Mittel Unsere 
Anerkennung aus. 
6. Den reichlichen Willigungen des Landrats für Uferschutzbauten, Flußregulierungen, 
Dammbauten und Wildbachverbauungen erteilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
7. Den auf Wohltätigkeit bezüglichen Beschlüssen erteilen Wir Unsere Genehmigung, 
soweit dies nicht schon geschehen ist; in letzterer Hinsicht verweisen Wir auf Unsere Ent- 
schließung vom 30. Dezember 1908. 
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