Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

  
  
  
  
  
  
  
  
Nr. 36. 587 
ç Festgesetter 
Kap. Vortrag etrag 
— 
6 II. Abschnitt. 
6 Kreis - Ginnahmen. 
1. · Zuschüsse aus der Staatskasse. 
A. Zuschüsse aus Zentralfonds für Erziehung und 
Bildung. 
1Lateinschulen. 
1| Die auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhenden dun. 
dationsbeiträge . 1976i18 
YLAusder Kreisschuldotation — — 
— z 1976 18 
2 Gewerblich= technische Schulen. 
I Staatszuschuß zu den Ausgaben für die K. Kreisoberrealschule 
6 Augsbunrg 16 291— 
* Summe § 2 für sich 16 294 — 
3 Volksschulen. 
1Auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhende Fundations. i 
beiträge . . 5 503 92 
2Nach Anfall zahlbare Bauausgaben — — 
3| Kreisschuldotation und zwar: 
a) Seitherige budgetmäßige Kreisschuldotatio 69 082/26 
b) Neue Kreisschuldotation behufs Unterstübung der mit Schul- 
# lasten überbürdeten Gemeinden 88 600 — 
Ot 
  
  
  
  
  
Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 Zif. 2 und 
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, für Ge- 
meinden mit weniger als 10 000 Einwohnen. 
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000 und 
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks- 
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen 
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des 
Schulbedarfgesetzs... — 
Zuschuß nach Art. 16 Abs. 2 Ziffer 4 des Schulbedarfgesetzes 
vom 28. Juli 1902 .. 
Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der 
Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnen 
Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits vor 
dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiesziert worden sind 
a) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige Lehr- 
personen 
b) Pensionszulagen nach einem Drittel der zulebt bejogenen 
Dienstalterszulagen .... 
  
23452294 
  
89589;95 
250 000 
508 261 01 
540 — 
140 910˙82 
10 12— 
94
	        
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