Nr. 59. 887
. Beilage E.
Bescheinigung
über die
Bauprüfung und Wasserdruckprobe
. beweglichen
eines feststehenden Dampfkessels.
Schiffs-
Der mit nachstehenden Angaben auf dem Fabrikschilde bezeichnete Dampfkessel:
festgesetzte höchste Dampfspannung: Atm. UÜberdr.
Name und Wohnort des Fabrikanten:
Fabrikuummer: —
Jahr der Anfertigunz-(für
Schiffsdampfkessel:) Mindestabstand des festgesetzten niedrigsten Wasserstands von
der höchsten Stelle der Feuerzüge in Millimeter:-=
ist nach § 12 der allgemeinen polizeilichen Bestimmungen über die Anlegung von dampfkesseln
vom der Bauprüfung und der Wasserdruckprobe mit einem Probedrucke
von Atmosphären überdruck unterzogen worden.
Dabei hat der Kessel dem Probedrucke mit befriedigendem Erfolge (§ 12 Abs. 3) widerstanden und
ist folgendes festgestellt worden:
1. Die Ausführung des Kesselkörpers stimmt mit der — zur Genehmigungsurkunde vom
. gehörigen — beigehefteten Zeichnung und Beschreibung
überein, ausgenommen
2. Die Prüfung der Beschaffenheit des Kesselkörpers ergab
3. Der zu den Wandungen des Kessels verarbeitete Baustoff ist laut beifolgende Zeugnisse
geprüft worden.
Die Niete, mit denen das Fabrikschild am Kessel befestigt ist (§ 11), sind mit dem
..................................... Stempel versehen worden.
(Zusatz für erneut zu genehmigende Dampfkessel:) Der Kessel erscheint hiernach und gemäß
§ 12 Abs. 2 der allgemeinen polizeilichen Bestimmungen über die Anlegung von dampfkesseln
zur erneuten Genehmigung mit Atmosphären Überdruck geeignet.
(Ort und Tag.)
(unterschrift.)
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