Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

Nr.  59.  887
.  Beilage  E.
Bescheinigung
über  die

Bauprüfung  und  Wasserdruckprobe

 

.  beweglichen
eines  feststehenden  Dampfkessels.

Schiffs- 



Der  mit  nachstehenden  Angaben  auf  dem  Fabrikschilde  bezeichnete  Dampfkessel:
festgesetzte  höchste  Dampfspannung:  Atm.  UÜberdr.
Name  und  Wohnort  des  Fabrikanten:

 

 

 

 

Fabrikuummer:  —

Jahr  der  Anfertigunz-(für
  Schiffsdampfkessel:)  Mindestabstand  des  festgesetzten  niedrigsten  Wasserstands  von
der  höchsten  Stelle  der  Feuerzüge  in  Millimeter:-= 



 

 

 

 

 

ist  nach  §  12  der  allgemeinen  polizeilichen  Bestimmungen  über  die  Anlegung  von  dampfkesseln
  vom  der  Bauprüfung  und  der  Wasserdruckprobe  mit  einem  Probedrucke
  von  Atmosphären  überdruck  unterzogen  worden.

 

Dabei  hat  der  Kessel  dem  Probedrucke  mit  befriedigendem  Erfolge  (§  12  Abs.  3)  widerstanden  und
ist  folgendes  festgestellt  worden:

1.  Die  Ausführung  des  Kesselkörpers  stimmt  mit  der  —  zur  Genehmigungsurkunde  vom
.  gehörigen  —  beigehefteten  Zeichnung  und  Beschreibung
  überein,  ausgenommen

2.  Die  Prüfung  der  Beschaffenheit  des  Kesselkörpers  ergab

3.  Der  zu  den  Wandungen  des  Kessels  verarbeitete  Baustoff  ist  laut  beifolgende  Zeugnisse
  geprüft  worden.
Die  Niete,  mit  denen  das  Fabrikschild  am  Kessel  befestigt  ist  (§  11),  sind  mit  dem
.....................................  Stempel  versehen  worden.
(Zusatz  für  erneut  zu  genehmigende  Dampfkessel:)  Der  Kessel  erscheint  hiernach  und  gemäß
§  12  Abs.  2  der  allgemeinen  polizeilichen  Bestimmungen  über  die  Anlegung  von  dampfkesseln
  zur  erneuten  Genehmigung  mit  Atmosphären  Überdruck  geeignet.

(Ort  und  Tag.)

 

 

 

(unterschrift.)
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