Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

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Beilage  G.

Revisionsbuch
für

.  beweglichen
einen  seftstehenden  Dampfkessel.

Schiffs- 



 

Der  Dampfkessel,  zu  dem  dieses  Revisionsbuch  gehört,  ist  mit  dem  vorgeschriebenen  Fabrikschilde
  versehen,  das  folgende  Angaben  enthält:

1.  festgesetzte  höchste  Dampfspannung  =  Atm.  Uüberdr.
2.  Name  und  Wohnort  des  Fabrikanten:

3.  Fabriknummer:

 

4.  Jahr  der  Anfertigun:

(für  Schiffs=  5.  Mindestabstand  des  niedrigsten  Wasserstandes  über  der  höchsten  Stelle  der  Feuerzüge
dampfkessel.)  in  Millimeter:

Die  Niete,  mit  denen  das  Fabrikschild  befestigt  ist,  tragen  den  Stempel  de

Das  Revisionsbuch  sowie  die  Genehmigungsurkunde  nebst  den  zugehörigen  Anlagen  sind  an
dem  jeweiligen  Aufstellungsorte  des  Kessels  aufzubewahren  und  jedem  zur  Aufsicht  zuständigen  Beamten
oder  Sachverständigen  auf  Verlangen  vorzulegen.

...  (Ort  und  Tag.)

(Unterschrift.)