Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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als 50 Jahren mit Treue und Eifer ge— 
leisteten Dienste die Ehrenmünze des Ludwigs— 
ordens zu verleihen. 
Röniglich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
Im Namen Seiner Majestät des Rönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit— 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unterm 25. Dezember 1909 dem Präsi- 
denten der K. Regierung von Unterfranken 
und Aschaffenburg Dr. Karl Ritter von 
Miller für den ihm von Seiner Majestät 
dem Deutschen Kaiser, Könige von Preußen, 
verliehenen K. Preußischen Kronen-Orden 
II. Klasse mit dem Stern, 
unterm 5. Januar 1910 dem Staatsrat 
im außerordentlichen Dienst, Präsidenten der 
K. Bank in Nürnberg Wilhelm Ritter 
von Burkhard für das ihm von Seiner 
Königlichen Hoheit dem Großherzoge von 
Baden verliehene Großkreuz des Großherzoglich 
Badischen Ordens vom Zähringer Löwen und 
dem Königlichen Kämmerer Adalbert Frei- 
herrn von Ritter zu Grünstein, Hof- 
marschall Seiner Königlichen Hoheit des Groß- 
herzogs von Luxemburg für das ihm von 
Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog 
von Baden verliehene Kommandeurkreuz l. Klasse 
des Großherzoglich Badischen Ordens vom 
Zähringer Löwen und für den ihm von Seiner 
Majestät dem Kaiser von Rußland verliehenen 
Kaiserlich Russischen St. Stanislausorden 
I. Klasse 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
zu erteilen. 
Auszug aus der Adels-Matrikel 
det Königreiches. 
Der Adelsmatrikel wurde einverleibt: 
am 31. Dezember 1909 der K. Geistliche 
Rat, Hofprediger und Hofbenefiziat Joseph 
Ritter von Hecher, Ehrenkanonikus bei 
St. Kajetan in München für seine Person 
als Ritter des Verdienstordens der Bayerischen 
Krone bei der Ritter-Klasse Lit. IHI, Fol. 107, 
Akt Nr. 31584. 
Notiz. 
Titelblätter und Inhaltsverzeichnisse des Gesen= und Verordnungs--Blattes vom Jahre 1909 
gelangten am 15. Januar 1910 zur Ausgabe.
	        
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