eseh und Verordnungs-
für das
Königreich Bayern.
Nr. 3.
München, den 20. Jannar 1910.
Inhalt:
Königliche Verordnung vom 12. Januar 1910, die Prüfung für den ärztlichen Staatsdienst betreffend. —
Bekanntmachung vom 15. Jannar 1910, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. —
Bekanntmachung vom 19. Jannar 1909, Anderungen der Eisenbahn Verkehrsordnung betreffend. — Königlich
Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Dekoration.
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Königliche Verordnung, die Prüfung für den ärztlichen Staatsdienst betreffend.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Ti#tpol!.
von Gottes Gnaden Gbniglicher prinz von Bayern,
Regent.
Wir finden Uns bewogen, über die Prüfung für den ärztlichen Staatsdienst zu
verordnen, was folgt:
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