Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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9. Den Beschlüssen über die Irrenpflege erteilen Wir Unsere Genehmigung, soweit 
dies nicht schon in Unserer Entschließung vom 31. Dezember 1909 geschehen ist. 
10. Bezüglich des wiederholten Antrags, durch Übernahme der pfälzischen Kreisunter- 
suchungsanstalt für Nahrungs= und Genußmittel auf den Staat oder durch Leistung eines 
entsprechenden Staatszuschusses zu den Betriebskosten der Anstalt die Pfalz dem rechts- 
rheinischen Bayern gleichzustellen, verweisen Wir auf die Ziffer 7 des Landratsabschiedes für 
das Jahr 1909 und bemerken hiezu, daß nach dem Ergebnisse der Betriebsrechnungen der 
Anstalt ein Bedürfnis zu der beantragten Regelung vom Standpunkte des Kreishaushaltes 
aus nicht besteht, und daß die staatlichen Untersuchungsanstalten für Nahrungs= und Genuß- 
mittel im rechtsrheinischen Bayern Zuschüsse aus Staatsmitteln erst nach Aufzehrung der 
aus Strafgeldern angesammelten Fonds erhalten haben. 
11. Den auf den allgemeinen Reservefonds überwiesenen Willigungen des Landrats 
erteilen Wir Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm fr die 
ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Anerkennung 
aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade. 
Linderhof, den 28. August 1910. 
Luitpold, 
Prinz von Sayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Podewils. Dr. v. Wehner. Dr. v. Pfaff. v. Frettreich. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrat Dr. v. Englert.
	        
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