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§6#26.
Die Verpackung ist entweder im Vorraum oder außerhalb des Magazins zu öffnen; Offnen der
hiezu dürfen mit Ausnahme von Nagelzangen und Schraubenziehern keine eisernen Werkzeuge, Verpackung.
sondern nur solche aus Kupfer, Messing, Bronze, Zink oder Holz verwendet werden.
§ 27.
1 Sprengstoffe, die aus der Verpackung genommen sind, müssen ganz besonders vor
Feuchtigkeit geschützt werden. Zu diesem Zwecke sind kleinere Pulvermengen in Zinkblech-
kannen, andere Sprengstoffe in trockenen und dichten mit Deckel versehenen Holzkisten oder
in Zinkblechbüchsen aufzubewahren.
I1 Erst nach vollständigem Verbrauche des losen Vorrats an Sprengstoffen darf eine
neue VBerpackung gleicher Art geöffnet werden.
III Die am längsten lagernden Sprengstoffe sind stets zuerst zu verwenden.
IV. Die Verbringung der Sprengstoffe und Zündmittel vom Magazin bis zur Ver-
wendungsstelle.
8 28.
Die für den Tagesbedarf nötigen Sprengstoffe und Zündmittel sind täglich zu be- Abgabe
stimmten Zeiten durch den Verwalter des Magazins an den für den Transport zur Ver- wirent
brauchsstelle sowie für die weitere Verwendung verantwortlichen Feuerwerker (Schießmeister) Zündmittel
abzugeben. an den Schieß-
- meister.
§ 29.
Die Sprengstoffe und Zündmittel sind in dicht verschließbaren Zinkblech= oder Holz= Befärderung
behältern oder in Ledertaschen, gegen Feuchtigkeit und Erschütterung sorgfältig geschützt, durch —m———
zuverlässige Arbeiter in Begleitung des Feuerwerkers an die Verbrauchsstelle zu bringen.
II Sprengstoffe und Zündmittel dürfen gleichzeitig niemals von einer und derselben Person
getragen werden.
§ 30.
1 Unverwendet gebliebene Sprengstoffe und Zündmittel sind nach beendigter Sprengarbeit Rüctgabe
.. , . . .. . unverwendeter
in ihren Behältern in das Magazin zurückzubringen und dort zu verbuchen. Sprengstoffe.
I! Die Betriebsleiter sind verpflichtet, Maßregeln zu treffen, welche eine Verwendung der
zum Berbrauch im Betriebe verausgabten Sprengstoffe durch Arbeiter und sonst beim Be-
triebe beschäftigte Personen zu anderen Zwecken tunlichst ausschließen.
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