Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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Nr. 7/Bu, 
Bekanntmachung, die Eisenbahn= Bau= und Betriebsordnung für die Haupt= und Nebeneisen- 
bahnen Bayerns betreffend. 
fl. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten. 
Auf die am 1. Mai 1911 zur Eröffnung kommende Bahnlinie von Gundelfingen 
zur Landesgrenze gegen Sontheim— Brenz finden die in der Eisenbahn-Bau= und 
Betriebsordnung für die Haupt= und Nebeneisenbahnen Bayerns (Bekanntmachung vom 
13. April 1905 — GVl. 1905 S. 251 —) enthaltenen Bestimmungen für Neben- 
bahnen Anwendung. 
München, den 25. April 1911. 
v. Frauendorfer. 
  
  
  
Nr. 14704. 
Bekanntmachung, Auflösung und anderweitige Organisation von Forstdienststellen betreffend. 
f#. Staatsministerium der Finanzen, 
Ministerial-Forstabteilung. 
Im Namen Seiner Maojestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Ver- 
weser, haben mit Allerhöchster Entschließung vom 24. April 1911 anzuordnen geruht, 
daß beginnend vom 1. Mai 1911 das Forstamt Pyrbaum aufgelöst und dafür die 
Stelle eines exponierten Forstamtsassessors in Pyrbaum, Forstamts Neumarkt, neu 
errichtet werde. 
München, den 26. April 1911. 
Dr. v. Pfaff. 
  
Nr. 7/Bn. 
Bekanntmachung, die Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung für die Haupt= und Nebeneisen- 
bahnen Bayerns betreffend. 
fl. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten. 
Auf die am 1. Mai 1911 zur Eröffnung kommende Reststrecke Rotthalmünster — 
Kößlarn der Bahnlinie Simbach — Kößlarn finden die in der Eisenbahn-Bau- und 
Betriebsordnung für die Haupt= und Nebeneisenbahnen Bayerns (Bekanntmachung vom
	        
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