Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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Bekanntmachung, die Wahl der Landtagskommissäre bei der Direktion der K. Bayer. Staats- 
schuldenverwaltung betreffend. 
Gemäß den Bestimmungen Titel VII § 14 der Verfassungsurkunde und Artikel 35 
des Gesetzes vom 19. Januar 1872, den Geschäftsgang des Landtags betreffend, sind 
von den Kammern des gegenwärtigen Landtags nachgenannte Mitglieder derselben zu Land- 
tagskommissären bei der Direktion der K. Staatsschuldenverwaltung gewählt worden: 
I. von der Kammer der Reichsräte: 
Herr Reichsrat Ritter und Edler von Maffei zum Kommissäre und 
Herr Reichsrat Ritter von Pflaum zu dessen Stellvertreter, 
II. von der Kammer der Abgeordneten: 
Herr Abgeordneter Lerno zum Kommissäre und 
Herr Abgeordneter Schön zu dessen Stellvertreter. 
Die vorstehenden Wahlen werden in Hinsicht auf die Mitunterzeichnung der Staats- 
schuldurkunden zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
München, den 16. März 1912. 
Direktion der K. BPayer. Staatsschuldenverwaltung. 
v. Schamberg. 
  
Ordens-Verleihungen. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unterm 8. Februar 1912 dem K. Käm- 
merer, Staatsrat i. a. o. D., außerordent- 
lichen Gesandten und bevollmächtigten Minister 
am K. und K. Osterreichisch-Ungarischen Hofe, 
Heinrich Freiherrn Tucher von Simmels- 
dorf in Wien das Großkrenz des Verdienst- 
ordens vom heiligen Michael und 
unterm 2. März 1912 dem K. Ober- 
bereiter Max Sedlmayer das Luitpoldkreuz 
zu verleihen.
	        
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