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Gerichts-Notare in der vorgezeichneten neuen Laufbahn sich erwerben werden, wird das
Justiz-Ministerium zu Unserer Kenntniß bringen, welchem die sich auszeichnenden Individuen
durch die Kreis-Gerichtshöfe zu benennen sind, deren einsichtsvolle pflichtmäßige
Mitwirkung zu Erreichung der vorliegenden landesväterlichen Absichten Wir überhaupt in
jeder Beziehung vertrauensvoll erwarten.
Gegeben, Sturtgart, den 31. Dezember 15116.
unterzeichnet:) Wil h elm.
Auf Befehl des Königs:
Der Staats-Sekbretär,
(Unterz.) Vellnagel.