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Nr. 216.
Bewaffnung der Feldwebel rc. bei den Truppen zu Fuß.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß die PBetldwekbel und Vizefeldwebel einschließlich der
Vizefeldwebel des Beurlaubtenstandes, sowie die im gleichen Nange stehenden Stabshoboisten beziehungsweise
Stabshornisten und Zahlmeisteraspiranten bei denjenigen Truppen, bei welchen zufolge Meiner Ordre vom
22. März 1889 der Infanterie-Offizier-Degen neuen Modells zur Einführung gelangt ist, ebenfalls mit
Infanterie-Offizier-Degen und Portepee neuen Modells zu bewaffnen sind. Die zenannten Cbargen haben
den fraglichen Degen an einem weißen beziehungsweise schwarzen Ueberschnallkoppel nach beifolgender Probe
zu tragen. Die Einführung des Degens hat nach Maßgabe der dafür verfügbaren Mittel unter Mitverwendun
der in den Ersparnißfonds der Truppen vorhandenen Bestände zu erfolgen. Das Kriegsministerium hat Vernach
das Weitere zu veranlassen.
Wilhelmshaven den 28. Juli 1889.
Wilhelm.
v. Verdy.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 9. August 1889.
Vorstehende Allerhöchste Rabinete- Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht mit
vem Hinzuftgen, daß die Ausgabe von Proben des Ueberschnallkoppels durch das Militär-Oekonomie-Departement
erfolgen wird.
In Besug auf die Verabreichung von Infanterie-Offizier-Degen neuen Modells an die betreffenden
Truppen, gegen ezahlung, ergeht seiner Zeit besondere Mittheilung. Die Truppen haben eine Beschaffung
von Degen der beregten Art nicht zu veranlassen.
No. 92/8. 89. A. 2. v. Verdy.
Nr. 216.
Verlegung einiger Truppentheile des Gardekorps.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß die 3. und 4. Eskadron Meines Regiments der Gardes
du Corps von Berlin beziehungsweise Charlottenburg nach Potsdam, sowie das Füsilier-Bataillon des 3. Garde-
Grenadier-Regiments Königin Elisabeth von Spandau nach Charlottenburg verlegt werden. Diese Ver-
änderungen gelangen betreffs der 3. Eskadron Meines Regiments der Gardes du Corps zum 1. August 1889,
betreffs der 4. Eskadron desselben Nesiment nach den Herbstübungen, betreffs des Füsilier-Bataillons
3. Garde-Grenadier-Regiments Königin Elisabeth zum 1. Oktober 1889 zur Ausführung. Das Kriegsministerium
hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Wilhelmshaven den 28. Juli 1889.
Wilhelm.
v. Verdy.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 15. August 1889.
Vorstehende Allerhöchste Zabinets, Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 373/8. 89. A. 1. v. Verdy.