Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1845. (11)

(172 ) 
B. 
Interims-Actie 
der 
Chemnitz-Riesaer Eisenbahn-Gesellschaft. 
— 
Inhaber dieser Interims-Actie, auf welche unter Einrechnung der bis jetzt überhaupt einge- 
zahlten . . . Thaler ein Gesammteinschuß von höchftens Einhundert Thalern im 
Vierzehnthalerfuße eingefordert werden kann, hat verhältnißmäßigen Theil an dem gesamm- 
ten Eigenthum, Gewinn und Verlust der Chemnitz-Riesaer Eisenbahn-Gesellschaft, und 
ist deren Statuten unterworfen. 
Chemnitz, den 18 
Der Regierungs-Commissar. Directorium der Chemnitz-Riesaer 
Eisenbahn-Gesellschaft. 
(Facsimilirte Unterzeichnung.) 
(Facsimilirte Unterzeichnungen.) 
Wörtlich abzudrucken sind die 88 15. 16. 17. 19. 27. 28. 34. der Statuten.
	        
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